Das E-Government-Gesetz des Bundes ("Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften") soll dazu dienen, auf allen Ebenen die bestehenden Hindernisse für medienbruchfreie elektronische Verwaltungsprozesse vom Antrag bis zur Archivierung abzubauen und dafür die nötigen Anreize zu setzen.
Das E-Government-Gesetz des Bundes ist jetzt als Entwurf den zuständigen Ministerien zugeleitet worden. Das bestätigte Beate Lohmann, Leiterin der im Bundesministerium des Innern zuständigen Abteilung O, auf dem „8. Forum Public Sector" der Bitkom in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.
3500 verschiedene Schriftformerfordernisse
Rund 3500 Schriftformerfordernisse gibt es im deutschen Verwaltungsrecht. Die qualifizierte elektronische Signatur habe sich jedoch, so sagte es Lohmann, bis heute nicht in dem gewünschten Maße verbreitet, sondern ist auf nur wenige professionelle Anwender beschränkt geblieben.
Das Gesetz soll nun die Schriftformerfordernis bei Anträgen an Behörden und Verwaltungsakten neu regeln. So soll der Einsatz von De-Mail oder des neuen Personalausweises künftig die eigenhändige Unterschrift ersetzen können. Diese ist natürlich - wie auch die qualifizierte Signatur - weiterhin möglich.
Derzeit gebe es "viel Halb-E-Government", aber kaum durchgehende elektronische Prozesse, kritisierte Lohmann. Schuld daran hätten „uneinheitliche oder fehlende Standards, das Nichtvorhandensein von elektronischer Aktenführung und die Notwendigkeit sicherer Identifizierung".
Die Ziele des E-Government-Gesetzes
Ziel des Gesetzes sei die Zulassung weiterer technischer Möglichkeiten zur Ersetzung der Schriftform:
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Durch Änderung des § 3a VwVfG (Simultangesetzbung) und gegebenenfalls weiterer Querschnitts-Normen (SGB I, AO)
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Webanwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung
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absenderbestätigte De-Mail (mit „Schriftformbutton")
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Das E-Government-Gesetz baut dabei auf vorhandenen Infrastrukturgesetzen auf (SigG, PAuswG, De-MailG). In einem zweiten Schritt soll ein „Normenscreening" erfolgen. Wichtig sei es, „aus heutiger Sicht überflüssige Schriftformerfordernisse im Fachrecht ganz zu beseitigen".
Ein Problem ist allerdings, dass nur die wenigsten Gesetze Bundesgesetze sind, meistens sind die Länder oder Kommunen zuständig. „E-Government findet überwiegend auf Landes- und Kommunalebene statt", sagte Lohmann dazu. Der Erfolg des Gesetzes werde deswegen „von der Bereitschaft der Akteure in Bund, Ländern und Kommunen abhängen, seine Möglichkeiten zu nutzen."
Ein "Ermöglichungsgesetz"
Länder und Kommunen sollen dazu ermuntert werden, die neuen Regelungen zu übernehmen, dazu gezwungen werden können sie jedoch nicht. Deswegen sei das neue Gesetz ein „Ermöglichungsgesetz", das auf die Ausfüllung durch die Länder und Kommunen zwingend angewiesen ist. Es solle vor allem „Hindernisse abbauen, Rechtsunsicherheit beseitigen und Anreize schaffen".
Alle Bundesbehörden sollen allerdings mit dem Gesetz dazu verpflichtet werden, dass sie per De-Mail erreichbar sind und bei Online-Formularen den neuen Personalausweis unterstützen.
Durch sogenanntes „ersetzendes Scannen" können laut Gesetzentwurf zukünftig in der Verwaltung papiergebundene Dokumente nach dem Scannen vernichtet werden. Die Scans werden den Originalen rechtlich gleich gestellt. Öffentliche Bekanntmachungen können dann im Internet erfolgen, Amts -und Verkündungsblätter elektronisch versendet werden. Auch Bezahlverfahren soll es auf Behördenseiten bald geben. Verwaltungsdaten sollen in allgemein maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt werden.
E-Government-Gesetz soll 2013 in Kraft treten
Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und FDP auf das Gesetz geeinigt. Dort heißt es: „In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen auch für die öffentliche Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo und soweit rechtlich notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz)."
Auch auf dem letzten IT-Gipfel in München wurde diese Forderung noch einmal bekräftigt: „Für den Standort Deutschland ist eine moderne, leistungsfähige und flexible Verwaltung von hoher Bedeutung. […] Mit dem E-Government-Gesetz des Bundes leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu", hieß es in der Abschlusserklärung.
Derzeit erfolgt die Ressortabstimmung des Gesetzestextes, danach kommt die Länder- und Verbändebeteiligung. Im Mai 2012 hoffen die Verfasser auf eine Befassung im Kabinett, im dritten Quartal dieses Jahres soll das parlamentarische Verfahren mit einem ersten Durchgang im Bundesrat begonnen werden. Anfang 2013 soll es dann in Kraft treten. Ob die Termine zu halten sind, ist allerdings fraglich. Die Umsetzung des Gesetzes werde dann nach der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat „schrittweise und über Jahre hinweg" erfolgen.
Der Gesetzentwurf als PDF
Eventuell könne die Beteiligung der Länder und Verbände auch jetzt schon beginnen, bisher ist das jedoch durch das federführende Ministerium ausgeschlossen. Die Piratenpartei hat das Gesetz aber bereits veröffentlicht (PDF), dieses soll offiziell erst mit dem Beginn des Beteiligungsverfahrens auf der Seite des Bundesinnministeriums erfolgen.