Ambulante Versorgung im Krankenhaus

Es lebe die Poliklinik

02.07.2009 von Hartmut  Wiehr
Wer erinnert sich noch an die Polikliniken? Im Gesundheitswesen der DDR kam ihnen eine zentrale Rolle zu: Der Patient musste nicht von Arzt zu Arzt laufen und sich jedes Mal neu untersuchen lassen, sondern alle Fachrichtungen und Spezialärzte waren in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht. Dieses mit der DDR untergegangene System könnte nun teilweise wieder auferstehen - mit den Plänen für eine neugestaltete ambulante Versorgung.

Ein Patient hat Herzbeschwerden und wendet sich vertrauensvoll an den Hausarzt. Der überweist ihn, nachdem er den Blutdruck überprüft, ein EKG gemacht und ein Labor in Auftrag gegeben hat, an einen niedergelassenen Kardiologen. Hier kommt zum Blutdruckmessen, dem EKG und dem Labor noch eine Ultraschalluntersuchung hinzu. Die Diagnose ist ernst, daher weist ihn der Facharzt ins Krankenhaus ein. Das Untersuchungsprozedere wiederholt sich für den Patienten nun zum dritten Mal - so sehen es die Leitlinien vor.

Ambulante Versorgung mit sektorübergreifender Anbindung von Fachärzten durch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).

Tagtäglich werden eine Vielzahl von Patienten mit den Nachteilen konfrontiert, die sich aus den Strukturen unseres Gesundheitssystems ergeben: Der Patient verbringt wertvolle Zeit damit, von Arzt zu Arzt zu fahren, Termine zu vereinbaren und sich mehrfach denselben Untersuchungen zu unterziehen. Mehrfache Untersuchungen bringen auch mehrfache Kosten mit sich. Da jeder Arzt Zeit und Mühe in das Wohl des Patienten investiert hat, werden die erbrachten Leistungen auch von allen Beteiligten abgerechnet.

Dass der Patient nicht sofort ins Krankenhaus gegangen ist, hängt mit der in Deutschland strikten Trennung des ambulanten und des stationären Sektors zusammen. Patienten, ausgenommen von Notfällen, kommen in der Regel erst nach der Überweisung durch den Haus- und/oder Facharzt ins Krankenhaus. Zwar haben viele Krankenhäuser auch eine KV-Zulassung und können dieselben Leistungen wie die Niedergelassenen erbringen, doch ist der direkte Weg des Patienten ins Krankenhaus eher die Ausnahme.

Im Rahmen der Neustrukturierung der deutschen Gesundheitsversorgung möchte das Bundesministerium für Gesundheit den (Be-)Handlungsspielraum von Krankenhäusern nun erweitern. Das soll zum einen über Selektivverträge nach § 73c SGB V und durch die Teilöffnung der Krankenhäuser für bestimmte Krankheiten und Behandlungsmethoden gemäß § 116b SGB V zur ambulanten Versorgung geschehen. Damit räumt der Staat neue Möglichkeiten der Patientenversorgung ein, die vor allem chronisch Kranken, Menschen mit schwerwiegenden Krankheitsbildern und solchen mit besonderen Behandlungsverläufen zu Gute kommen. Ziel ist es, im Rahmen einer optimierten Gesundheitsversorgung, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und stationäre Leistungen in den ambulanten Bereich zu verlagern.

Um neue Versorgungsmöglichkeiten wahrnehmen und sich damit auch eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen zu können, sind Betriebsabläufe auf das gestiegene Patientenaufkommen umzustellen. Die zentralen Herausforderungen liegen dabei in der Organisation der Abläufe, der detaillierten Dokumentation des Patientenaufenthaltes und in der Abrechnung der Leistungen. Unterstützen können hier IT-Systeme.

Die Software übernimmt sowohl die grafische Visualisierung der Belegungssituation in Warte- und Sprechzimmern als auch das Patienten- und Aufnahme-Management. Die Folge: Der Patientenfluss lässt sich reibungslos steuern, Wartezeiten werden vermieden. Auch das Personal profitiert: Bei laufendem Betrieb zeigen individuell generierbare ToDo-Listen jederzeit an, welche Tätigkeiten noch auszuführen sind und welcher Patient als nächster zu behandeln ist.

Mit der Aufnahme des Patienten werden die Daten in der Patientenakte abgebildet. Durch die Integration des Ambulanzsystems in das Krankenhaus-Informationssystem stehen dem Arzt alle Informationen aus vorherigen Aufenthalten des Patienten direkt zur Verfügung, was vor allem bei chronisch- und schwerkranken Menschen von großer Bedeutung ist. Damit der Behandlungsprozess reibungslos und zügig verläuft, schickt der Arzt die aus der Untersuchung resultierenden Anforderungen aus dem Ambulanzsystem an das Labor oder einen Funktionsbereich wie beispielsweise die Radiologie. Er erhält eine Bestätigung seiner Anfrage und gegebenenfalls einen Termin für seinen Patienten. Die Ergebnisse aus den Funktionsbereichen stehen zur Verfügung, sobald sie von seinen Kollegen in der Patientenakte dokumentiert wurden.

Sollte ein stationärer Aufenthalt nötig sein, so wird der Fall entsprechend umgewandelt. Das Personal auf der Station hat dann unmittelbar Zugriff auf die Daten und kann notwendige Behandlungen vorbereiten.

Schließlich gibt es neben diesen organisatorischen Tätigkeiten einen zentralen Mechanismus, der ohne eine Software zum Ambulanzmanagement nicht funktionieren würde: das Abrechnungsprozedere. So gelten, je nachdem, ob der Patient privat- oder kassenversichert ist oder ob er aufgrund eines Arbeitsunfalls oder für eine ambulante Operation in die Ambulanz des Krankenhauses gekommen ist, unterschiedliche Abrechnungsbedingungen.

In Systemen wie MCC.AMBULANZ der Meierhofer AG zum Beispiel sind hierfür bereits verschiedene Formulare hinterlegt. Diese werden automatisch aus der Dokumentation befüllt, so dass die Rechnungen aus dem System heraus an die zuständige Abrechnungsstelle geschickt werden können. Die korrekte und zeitnahe Abrechnung ist somit garantiert. Auch ist es möglich, Arztbrief und Befunde, sofern die technischen Voraussetzungen stimmen, direkt aus dem System per E-Mail oder via Virtual Private Network (VPN) an den Haus- oder niedergelassenen Facharzt zu senden.

Vom erweiterten Handlungsspielraum der Krankenhäuser profitieren alle Beteiligten: Für das Gesundheitswesen im Allgemeinen bedeuten diese Neuregelungen eine Verbesserung der Behandlungsstruktur, zudem wird der Wettbewerb zwischen den einzelnen Leistungsbringern gefördert. Für die Krankenhäuser im Speziellen erschließen sich durch die steigende Anzahl der Behandlungen zusätzliche Einnahmequellen.

Der eigentliche Gewinner ist jedoch der Patient: Er wird im Rahmen der neuen Strukturen gezielt aufgefordert, auf die Kompetenz und die Sicherheit eines Krankenhauses zurückgreifen. Hier stehen Spezialisten zur Verfügung, die gegenüber den niedergelassenen Kollegen umfassendere Untersuchungen durchführen können. Geräte und auch Ärzte aus anderen Fachbereichen sind im Krankenhaus besser verfügbar. Sollten während der Behandlung Komplikationen auftreten, kann der Patient sofort versorgt werden.

Auch verkürzt sich die Zeit, die ein Patient für Arztbesuche aufbringen muss; doppelte Untersuchungen werden vermieden. In ländlichen Regionen mit einer geringeren Ärztedichte können Krankenhäuser zudem den Versorgungsauftrag sicher stellen und sparen dem Patienten zugleich lange Fahrzeiten.

• Reibungsloses Sprechstunden- und Wartezimmermanagement
• Fachbereichsübergreifendes Patientenmanagement
• Integriertes ambulantes und stationäres Fallmanagement
• Integriertes Terminwesen
• Verwaltung von Scheinen
• Automatische Material- und Leistungsdokumentation
• Befunddokumentation und Arztbriefschreibung
• Unterstützung aller gängigen Abrechnungsarten (DALE-UV, KV, Privat)
• Kommunikationsplattformen für die sektorübergreifende Vernetzung der Leistungserbringer