Praxis-Studie

EU-Dienstleistungsrichtlinie noch wenig umgesetzt

17.02.2010 von Johannes Klostermeier
Die Hochschule Harz und der IT-Dienstleister Materna haben Kommunen in Deutschland befragt, wie weit sie bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind. Erst ein Drittel von ihnen hat die Pflichtanforderungen eingeführt. Dabei war der Stichtag eigentlich bereits Ende Dezember 2009.

Durch die im Dezember 2006 verabschiedete „Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“, kurz "EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DL-RL)" ist die öffentliche Verwaltung gefordert, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen, damit ein wirklicher Dienstleistungsbinnenmarkt entstehen kann. Die Umsetzungsfrist endete am 28. Dezember 2009. Für die föderalen Verwaltungsstrukturen in Deutschland eine große Herausforderung.

Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt der Hochschule Harz (FH) hat zusammen mit dem IT-Dienstleister Materna jetzt zum zweiten Mal deutsche Kommunen zum Umsetzungsstand der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) befragt. Ergebnis der Studie: Das Thema hat bei den befragten Kommunen innerhalb eines Jahres stark an Relevanz gewonnen. Entsprechend haben auch die Aktivitäten rund um die Umsetzungsaktivitäten zugenommen.

Stand der Umsetzung in der Verwaltung.

Dennoch hatten die Kommunen zum Umsetzungsstichtag am 28. Dezember 2009 durchschnittlich erst rund ein Drittel der Pflichtanforderungen umgesetzt. An der Befragung haben 265 Kommunen teilgenommen. Befragt wurden sie nach dem Umsetzungsstand und ihrer Organisation, nach den Erfolgsfaktoren und Hemmnissen, nach der Bedeutung von Prozessanalysen sowie der Einschätzung der zukünftigen Perspektiven.

Professor Jürgen Stember von der Hochschule Harz (FH).

Erfreulich sei, so die Autoren der Studie unter Leitung von Professor Jürgen Stember, vor allem der deutliche Zuwachs an Kommunen, die die Dienstleistungsrichtlinie konkret umsetzen. Inzwischen sind laut Studie 43 Prozent der Kommunen damit beschäftigt. Gegenüber dem Wert von sechs Prozent in 2008 sei dieser Trend positiv, angesichts der eigentlich verpflichtenden Umsetzungsfrist zum 28. Dezember 2009 wird das Ergebnis den Anforderungen der Richtlinie natürlich nicht vollständig gerecht.

Umsetzung noch nicht ausreichend

Immerhin können Antragsteller bereits mit zwei Drittel der befragten Kommunen elektronisch Kontakt aufnehmen. Bei 58 Prozent der Befragten erhalten sie auch direkte Informationen oder Anträge über ein Portal, zu finden nach Schlagwort- oder A-Z-Suche oder geordnet nach Lebenslagen.

Den Status ihrer eigenen Umsetzungsprojekte sehen die Befragungsteilnehmer aber durchaus kritisch: Während 45 Prozent ihren Stand als mindestens ausreichend („vollständig ausreichend“ bzw. „ausreichend“") werten, gaben 52 Prozent für sich den Status „gar nicht ausreichend“ oder „teilweise ausreichend“ an. Verglichen mit den im Jahr 2008 angegebenen Werten (69 Prozent der Befragten gaben einen unzureichenden und nur 20 Prozent einen ausreichenden Bearbeitungsstand an) könne dennoch von einer wichtigen Entwicklung gesprochen werden, so die Autoren der Studie.

Das kann die Verwaltung schon.

Die überwiegende Mehrheit der Befragten gab an, dass sie verschiedene Pflichtbereiche der Dienstleistungsrichtlinie - beispielsweise die elektronische Signatur oder eine verschlüsselte Kommunikation - erst nach Ablauf der Frist umsetzen können. Obwohl die Umsetzung weiterhin gesetzlich verpflichtend ist und die Behörden deswegen auch weiterhin daran arbeiten müssen, sieht ein Großteil (61 Prozent) der Befragten die Dienstleistungsrichtlinie nicht mehr als relevantes Projekt an.

Die bisherigen Umsetzungsanstrengungen, so kritisieren die Autoren, konzentrierten sich offenbar oftmals lediglich auf die Einrichtung so genannter Einheitlicher Ansprechpartner, einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmen innerhalb der Verwaltung. Die Dienstleistungsrichtlinie schreibe jedoch in der Verfahrensabwicklung darüber weit hinausgehende Umsetzungspflichten vor, die bisher jedoch nur wenig Beachtung gefunden hätten.

Dies werde auch an dem vergleichsweise geringen Stellenwert deutlich, den die Befragungsteilnehmer dem Thema Prozessanalyse beimessen. Lediglich 14 Prozent der Kommunen betrachteten vor der Umsetzung der EG-DLR die relevanten Verwaltungsprozesse und nur zehn Prozent planen dies im Nachhinein, obwohl Experten dies als eine wichtige Voraussetzung zur Anpassung und Optimierung der Verfahrungswege ansehen.

Sechs Handlungsempfehlungen für Kommunen

Die Studie schließt mit sechs Handlungsempfehlungen, mit denen die Kommunen dem in der Studie festgestellten Nachholbedarf begegnen können:

  1. Eine verstärkte Nutzung von konkreten „Best Practices“, um die Ziele der EG-DLR besser aus der abstrakten Forderung heraus zu lösen.

  2. Die Bereitstellung von technischen Vorlagen sowie konzeptionellen Grundlagen und Hinweisen, um so die Erfahrungen erfolgreicher Kommunen aufzugreifen.

  3. Investition in die Qualifizierung des eigenen Personals. Neben informationstechnischem Wissen sind dies Teamfähigkeit, Projekt-Management, Prozessdenken und methodische Kompetenz im Change Management.

  4. Wandel der strategischen Ausrichtung in den Kommunen, das heißt, die administrative und politische Führung ist dazu angehalten, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die wichtigen Punkte zur Umsetzung der Richtlinie auf der Agenda des kommunalen Handelns zu halten.

  5. Eine stärkere Nutzung des Angebots durch die Unternehmen, angestoßen beispielsweise durch begleitende Marketing-Konzepte der Wirtschaftsförderungen.

  6. Die Chancen für den eigenen Wirtschaftsstandort nutzen durch die Bereitstellung elektronischer Dienstleistungen für eine komfortable und schnelle Abwicklung für Unternehmen.

Interessenten können die Studie hier herunterladen. Weitere Informationen: www.eu-dlr-studie.de.