Die Frist sei bis zum 17. August verlängert worden, damit Google alle Dokumente lesen und sein Recht auf Verteidigung voll und ganz nutzen könne, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Der US-Suchemaschinenbetreiber hatte um die Fristverlängerung gebeten.
Die obersten Wettbewerbshüter Europas werfen Google vor, in den Trefferlisten eigene Dienste - etwa Preisvergleiche beim Online-Shoppen - künstlich zu bevorzugen und damit die Konkurrenz zu behindern. Der US-Konzern muss eine Milliardenstrafe oder Auflagen für sein Geschäftsmodell in Europa fürchten. Im April hatte die EU-Kommission die Beschwerdepunkte an Google übermittelt. Die Entscheidung in dem Fall dürfte erst im kommenden Jahr fallen. (dpa/mb)