Eigentlich hätte die Umsetzung von MiFID in nationales Recht bereits bis zum 31. Januar 2007 erfolgen müssen. Ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, ließ allerdings bereits im Vorfeld verlauten, dass die Gesetzgebung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein wird.
Laut KPMG werden von der EU-Regelung sämtliche Abteilungen der Banken erfasst, die in Beziehung zum Wertgeschäft stehen. Dazu gehören unter anderem die IT, Handel und Abwicklung, Dokumentation, Meldewesen und Vermögensverwaltung.
"Für den Anleger heißt MiFID, dass er verschiedene Anbieter europaweit objektiv vergleichen kann und darüber hinaus von verbesserten Anlegerschutz-Bestimmungen profitiert", sagt Gottwald Kranebitter, Partner der KPMG in Wien. Eine der wesentlichen Neuerungen der MiFID ist die Einführung von Wohlverhaltensregeln. Sie schreiben die Pflicht der Kundeneinstufung durch die Institute in "Geeignete Gegenparteien", "Profesionelle Kunden" sowie "Kleinanleger" vor. Die MiFID regelt ebenso die Behandlung von Interessenskonflikten, das Beschwerde-Management, Compliance/Risiko-Management und Innenrevision sowie Dokumentation, Meldepflichten und Transparenz bei Aktiengeschäften außerhalb der Börse.