Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, dass der Fall noch einmal vom EU-Gericht aufgerollt werden müsse. Damit dürfte sich das Verfahren um die bereits 2009 verhängte Strafe von 1,06 Milliarden Euro noch mehrere Jahre hinziehen.
Die EU-Kommission hatte den Chip-Riesen damals wegen des Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Nach Erkenntnissen der Brüsseler Behörde hatte Intel von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, die Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen. Außerdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die deutsche Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen.
Intel war 2014 beim EU-Gericht mit einer Klage gegen das Bußgeld gescheitert. EuGH-Gutachter Nils Wahl sah in der Entscheidung des EU-Gerichts Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte. Daher müsse es nun unter Berücksichtigung der Argumente von Intel noch einmal prüfen, ob die Rabatte den Wettbewerb einschränken konnten, entschied der EuGH. Intels Einwände, die Kommission habe nicht das Recht gehabt, die Strafe zu verhängen und mit Verfahrensfehlern die Möglichkeiten des Konzerns zur Verteidigung geschmälert, wurden hingegen abgeschmettert. (dpa/rs)