Die EU-Kommission verhängte bereits 2017 eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google. Diese Strafe hat der EUGH jetzt auch in dieser Höhe bestätigt. Die EU-Kommission argumentierte, dass der Konzern auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte.
Google habe die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text präsentiert. Die Suchergebnisse konkurrierender Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den übergeordneten EuGH, der nun sein Urteil verkündet hat. (dpa/rs/pma)