"Hauruck-Verfahren"

FAQ zur neuen Vorratsdatenspeicherung

16.10.2015
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung kommt. Helfen die Regelungen tatsächlich bei der Terrorbekämpfung? Und was bedeutet das Gesetz für den Bürger?

Lange wurde gerungen, dann ging alles ganz schnell: Nachdem die Bundesregierung das Streitthema Vorratsdatenspeicherung recht kurzfristig auf die Tagesordnung setzte, beschloss der Bundestag am Freitag das neue Gesetz, Anfang November soll es in den Bundesrat gehen. Der Aufschrei der Gegner ist groß. So kritisieren die Grünen das "Hauruck-Verfahren unter dem Radar der derzeitigen Flüchtlingsdiskussionen". Auch Datenschützer und Netzaktivisten sind besorgt - und kündigen bereits juristischen Einspruch an.

Welche Auswirkungen hat das Gesetz für den Bürger?

Zehn Wochen lang soll gespeichert werden, wer wann mit wem wie lange telefoniert, simst, und wie sich jemand im Internet bewegt. Vier Wochen sollen die Standortdaten von Handy-Gesprächen aufbewahrt werden. Daten zum E-Mail-Verkehr werden nicht erfasst, auch nicht Kommunikationsinhalte. Die Sicherheitsbehörden bekommen nur in bestimmten Fällen Zugriff auf die Daten. Doch die Erfassung trifft nicht nur verdächtige Schwerverbrecher, sondern sämtliche - auch völlig unbescholtene - Bürger. Das sorgt für heftige Proteste.

Wie und wofür werden die Daten verwendet?

Die Regierung erhofft sich eine effizientere Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen. Die Behörden dürfen die Daten laut Gesetzentwurf auch nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben.

Was kommt auf die Wirtschaft zu?

Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dafür einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Sonst droht ein Bußgeld. Der Verband der Internetwirtschaft eco übt scharfe Kritik: "Die betroffenen Unternehmen bleiben auf Kosten von geschätzt 600 Millionen Euro sitzen, die sie für die Einrichtung entsprechender Speicherinfrastruktur ausgeben werden."

Was ist mit sensiblen Daten, etwa von Ärzten oder Anwälten?

Da gibt es Ausnahmen. Die Anrufe bei Seelsorge-Hotlines werden grundsätzlich nicht erfasst. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - werden zwar mitgespeichert, dürfen aber nicht verwertet werden. Allerdings gibt es ein Problem: Die Daten lassen sich nicht vorab herausfiltern. Es zeigt sich erst beim Zugriff, ob jemand Informant oder Lehrer, Tatverdächtiger oder Anwalt ist. Journalisten sehen den Informantenschutz in Gefahr: "Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten", warnten Medienorganisationen und die ARD.

Bietet das Gesetz Raum für Schlupflöcher und Tricksereien?

Den Straftätern werde bereits im Vorfeld aufgezeigt, dass ihre Telefongespräche in Call-Shops oder die Internetnutzung in Internet-Cafés nicht in die Vorratsdatenspeicherung einfließe, bemängelte unlängst die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Und es gibt noch mehr Möglichkeiten - etwa beim Telefonieren mit freigeschalteten Prepaid-Handys, die keiner bestimmten Person mehr zuzuordnen sind, oder mit Krypto-Telefonen, die Kommunikation sicher verschlüsseln und auch die Verbindungsdaten verschleiern.

Wie erfolgsversprechend ist die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich?

Kritiker zweifeln wegen der Umgehungsmöglichkeiten am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrecherjagd. Niemand habe bislang die Notwendigkeit dieses Instruments belegen können, argumentieren sie. In Frankreich etwa, wo es die Vorratsdatenspeicherung bereits gibt, habe diese nicht vor den Terroranschlägen von Paris geschützt. Deutsche Ermittler halten die Speicherfristen für zu kurz.

Wird es juristische Schritte gegen das Gesetz geben?

Davon ist auszugehen. Der Verein Digitalcourage bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor. "Weil politische Diskussion und sachliche Argumente offenbar nichts mehr ausrichten, werden wir den juristischen Weg gehen", erklärt eine Sprecherin. "Meine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben bestehen", sagt die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff. Und Renate Künast von den Grünen wettert, das Gesetz entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). "Es wird dementsprechend in Karlsruhe und Luxemburg landen."

Hatten wir das nicht schon einmal?

Ja, das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Deshalb gibt es in Deutschland schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Und der EuGH kippte die EU-weiten Vorgaben 2014 - wegen Verstößen gegen Grundrechte.