Es geht um die BMW-Mitteilung vom 18. Juli. Darin hatte der Autohersteller verkündet, dass Produktionsvorstand Oliver Zipse vom bisherigen Chef Harald Krüger "am 16. August 2019 das Amt des Vorsitzenden des Vorstands der BMW AG übernehmen" werde.
Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, die Öffentlichkeit und ihre Aktionäre rechtzeitig über Entwicklungen zu informieren, die den Aktienkurs beeinflussen können. Ein Chefwechsel ist so eine kursrelevante Entwicklung.
Verschiedene Medien hatten bereits deutlich vor dem 18. Juli darüber berichtet, dass Zipse zu den Favoriten für die Nachfolge zähle. Ob diese Medienberichte aber tatsächlich der Grund für die Bafin-Prüfung sind, wollte die Behörde nicht kommentieren. (dpa/rs)