Insolvenz-Verfahren

Flexstrom-Gläubiger können auf Teilbetrag hoffen

25.09.2013
Nach Teldafax ist Flexstrom der zweite große Pleitefall auf dem deutschen Energiemarkt. Jetzt hat der Insolvenzverwalter für die Gläubiger eine Zwischenbilanz gezogen. Es besteht Hoffnung, dass sie wenigstens einen Teil ihrer Vorauszahlungen wiedersehen.

Die Kunden des insolventen Strom- und Gashändlers Flexstrom sollen zumindest einen Teil ihres zu viel bezahlten Geldes zurückbekommen. Noch sei nicht klar, wie groß die Insolvenzmasse sein werde, sagte Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa nach einer Gläubigerversammlung in Berlin. Er sei aber zuversichtlich, am Ende den Gläubigern anteilig etwas auszahlen zu können. Zur Insolvenzmasse gehörten vor allem Forderungen an ehemalige Flexstrom-Kunden, die Teile ihrer Rechnungen nicht bezahlt hatten.

Die Unternehmensgruppe, zu der außer Flexstrom auch die Gesellschaften Optimalgrün, Löwenzahn Energie und Flexgas zählen, hat insgesamt rund 835.000 Gläubiger. Schulte-Kaubrügger geht davon aus, dass der Fall damit das größte Insolvenzverfahren in der deutschen Geschichte ist. Die durchschnittliche Forderung dürfte aber lediglich bei etwa 140 Euro pro Gläubiger liegen, sagte er.

Der Berliner Anbieter hatte Kunden mit Stromtarifen gelockt, die die Kosten vielfach erst im zweiten oder dritten Jahr nach Vertragsschluss deckten. Ein großer Teil der Kunden kündigte aber schon nach einem Jahr. Viele von ihnen warten noch immer darauf, dass das Unternehmen zugesagte Prämien und andere Vorauszahlungen erstattet.

Flexstrom hatte wegen Zahlungsunfähigkeit im April Insolvenz angemeldet. Das Verfahren wurde Anfang Juli eröffnet. Bislang hätten von den 835.000 Betroffenen 130.000 ihre Forderungen mit einer Summe von etwa 70 Millionen Euro geltend gemacht, sagte Schulte-Kaubrügger. Der Insolvenzverwalter hatte sie aufgefordert, bis zum 30. Dezember 2013 zu melden, wie viel ihnen zustehe. Ein Prüftermin ist für März geplant. (dpa/rs)