Studie

Frauen dürfen nicht so oft wie Männer ins Home Office

16.12.2019
Frauen sind im Beruf benachteiligt: Sie verdienen weniger und besetzen seltener Führungspositionen. Nach eigener Aussage dürfen sie zudem öfter als Männer nicht von zu Hause arbeiten. Warum?
Warum Frauen seltener von zu Hause arbeiten dürfen, beantwortet die Studie nicht.
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In der Mittagspause schnell zum Joggen oder zwischendurch das kranke Familienmitglied pflegen - das Home Office kann für Beschäftigte viele Vorteile haben. Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gibt es einer Studie zufolge aber auch hier nicht. In einer Umfrage hatten 22 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen angegeben, dass sie - obwohl es technisch möglich wäre - nicht von zu Hause arbeiten dürfen, wie es in einer Auswertung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung heißt. Bei den männlichen Beschäftigten trafen nur 12 Prozent diese Aussage.

Bei der Befragung waren Mehrfachantworten möglich. Knapp 78 Prozent der Beschäftigten gaben an, dass ihr Job nicht zum Home Office passe (82 Prozent der Männer, 65 Prozent der Frauen). Das ist damit der am häufigsten genannte Grund für einen Verzicht aufs Arbeiten von zu Hause. Rund 69 Prozent der Befragten gingen davon aus, dass die eigene Anwesenheit dem Chef wichtig sei. Karriere-Nachteile durchs Home Office befürchteten knapp sechs Prozent der Arbeitnehmer.

Warum Frauen seltener von zu Hause arbeiten dürfen, beantwortet die Studie nicht. Allerdings seien frühere Arbeiten der Frage nachgegangen, sagte Studienautorin Yvonne Lott: "Frauen wird es weniger zugetraut, von zu Hause zu arbeiten." Vorgesetzte hätten dann oft das Bild von der Frau vor dem Laptop mit dem Kind auf dem Schoß im Kopf. Zudem sei Arbeiten im Home Office eher in höheren Unternehmenspositionen möglich. Dort arbeiten aber überdurchschnittlich viele Männer.

Pendelzeiten fallen weg

Das Home Office ist für Lott ein gutes "Vereinbarkeitsinstrument" von Beruf und Familie. Es spare zudem die teils langen Pendelzeiten, die Beschäftigten seien zufriedener und leistungsfähiger. Beschäftigte, die gerne von zu Hause arbeiten würden, sollten also möglichst Rückendeckung vom Gesetzgeber bekämen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwägt die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf das Home Office.

Barrieren in der Unternehmenskultur halten vor allem Frauen vom Home Office ab.
Foto: Hans-Böckler-Stiftung

Gegenwind kommt von Seiten der Arbeitgeber. Ob mobiles Arbeiten etwas tauge, hänge vom Unternehmen und vom Mitarbeiter ab, sagte Oliver Stettes, Leiter des Bereiches Arbeitsmarkt beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Arbeiten Beschäftigte im Team, könne das Homeoffice eines einzelnen Mitarbeiters durchaus problematisch sein.

Zudem müsse dem Arbeitnehmer klar sein, dass er die strikte Trennung zwischen Arbeit und Beruf aufhebt. Das bedeute, dass durchaus mal ein dringender Anruf von dem Unternehmen kommen könne, wenn man eigentlich die Mathearbeit mit dem Sohn durchgeht. Die Führungskraft gibt dem Arbeitnehmer Vertrauen - dieser müsse damit umgehen können und die Verantwortung für das Ergebnis seiner Arbeit tragen.

Neiddebatten möglich

Das Home Office könnte laut Stettes auch Neiddebatten in Unternehmen auslösen, wenn beispielsweise die Arbeiter produktionsbedingt in die Firma kommen müssen, die Kollegen aus dem Büro aber zu Hause bleiben dürfen. "Am Ende gibt es keine klare Ansage, ob es Sinn macht", sagt Stettes. Der Einzelfall müsse abgewägt werden. Einen gesetzlichen Anspruch aufs Home Office lehnt Stettes genau wie zuletzt auch noch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ab.

Lediglich zwölf Prozent der deutschen Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause aus, sagte Karl Brenke, Vorstandsreferent des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Deutschland spielt damit im unteren Mittelfeld und liegt weit hinter Ländern wie dem Vereinigtem Königreich, den Niederlanden oder den skandinavischen Staaten. Bei immerhin 40 Prozent der Jobs in Deutschland wäre eine Arbeit von zu Hause aus möglich, so Brenke.

Er vermutet, dass das Home Office bei vielen Führungskräften in Deutschland unbeliebt ist. Vor allem bei öffentlichen Arbeitgebern, Banken und Versicherungen sei der Unterschied zwischen Deutschland und Ländern wie den Niederlanden groß. Gleichzeitig sei Home Office in den Bereichen aber oft problemlos möglich. "Die einzige Erklärung ist, dass man in den Strukturen des Unternehmens Home Office nicht will", sagte Brenke. Die Meinungen, inwieweit diese Haltung gerechtfertigt ist, gehen allerdings auseinander. (dpa/rs)

Arbeitsrecht im Home Office und mobilen Job
Rechte und Pflichten im Home-Office
Auch im Home-Office gilt das Arbeitsrecht. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben, erklärt Claudia Knuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Hamburger Büro der Kanzlei Lutz Abel.
Der Arbeitgeber entscheidet
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf einen mobilen oder häuslichen Arbeitsplatz. Letztlich entscheidet der Arbeitgeber, dem die Gestaltungsfreiheit der betrieblichen Organisation zusteht.
Rechtslage beachten
Wer Ausdrucke, Dateien oder weitergeleitete E-Mails mit nach Hause nimmt, riskiert arbeitsrechtliche Sanktionen, je nach Sensibilität der Informationen sogar bis hin zur Kündigung. Mitarbeiter sollten sich daher vorher mit dem Arbeitgeber genau abstimmen, ob und welche Firmenunterlagen sie mit nach Hause nehmen dürfen.
Voraussetzungen prüfen
Grundsätzlich muss die Tätigkeit des Mitarbeiters dafür überhaupt geeignet sein. Betriebliche Termine, Kundentermine und Besprechungen sollten Vorrang haben. Wenn die Mobilarbeit ohne Störung in die betrieblichen Abläufe eingefügt werden kann, sollte außerdem die gleiche Effizienz der Arbeitsleistung wie bei Präsenzarbeit sichergestellt werden.
Arbeitszeiterfassung klären
Anstatt zum Arbeitsbeginn und -ende ein- und auszustempeln, sollte im Home-Office notiert werden, wie lange der Arbeitnehmer am Tag in der Woche gearbeitet hat. Voraussetzung dafür ist eine vertrauens- und ergebnisorientierte Arbeitskultur, da die Zeiterfassung schwerer kontrolliert werden kann. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch außerhalb des Büros: Die Höchstarbeitszeit pro Tag (maximal zehn Stunden), die Ruhezeiten (mindestens elf Stunden) sowie das Sonn- und Feiertagsverbot müssen eingehalten werden.
Datenschutz sicherstellen
Der Arbeitgeber muss die nötigen Schutzvorkehrungen treffen. Zum Beispiel kann über die Nutzung von VPN-Verbindungen ein sicherer Datentransfer garantiert werden. Wichtig ist, dass nur vom Arbeitgeber freigegebene Software und Dateien verwendet werden. Der Mitarbeiter muss sicherstellen, dass außer ihm niemand, auch keine Familienangehörigen, Zugang zu den verwendeten mobilen Endgeräten erhält. Außerdem dürfen Passwörter nicht an Dritte weitergegeben werden oder fahrlässig leicht zugänglich aufbewahrt werden.
Mitspracherechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat bei der Entscheidung für oder gegen mobiles Arbeiten kein Mitspracherecht. Bei manchen Änderungen allerdings schon, zum Beispiel bei Änderung der Arbeitszeiten, der Nutzung von noch nicht mitbestimmten technischen Einrichtungen, der Verhütung von Arbeitsunfällen oder bei Versetzungen. Durch den neu eingeführten Paragrafen 87, Absatz 1, Nummer 14 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wurden die Mitbestimmungsrechte ergänzt, sodass der Betriebsrart auch in den Planungsprozess einbezogen werden sollte.
Kostenübernahme
Wenn der Arbeitgeber Home-Office gewährt, muss er auch die erforderlichen Kosten übernehmen. Das schließt die Büroausstattung, die technische Ausstattung und die Telekommunikationskosten mit ein. Entweder wird der Arbeitnehmer mit allem Notwendigen ausgestattet oder er nutzt seine eigenen Endgeräte ("Bring your own Devices"). Für welche Variante oder Mischkonstellation man sich auch entscheidet, eine vertragliche Grundlage ist unverzichtbar.