Ein Vertrag soll es Banken ermöglichen, den am besten geeigneten Dienstleister auszuwählen. Das Abkommen regelt die Einführung des "Technical Interoperability Framework" Version 3.0, das am 31. August von der European Automated Clearing House Association (EACHA) genehmigt worden ist.
Dieses Rahmenwerk ergänzt die SEPA-Normen des EPC und befolgt die "SEPA Scheme Rules". EACHA habe damit die Basis zur Förderung der Interoperabilität zwischen Banken und europäischen CSMs entwickelt, so die fünf Unternehmen. Dadurch sei das Clearing und Settlement für Banken in unterschiedlichen Ländern gesichert.