Für fünf Jahre muss ein 33-jähriger Mann ins Gefängnis, weil er Geldautomaten manipuliert und viele Bankkunden geschädigt hat. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte ihn am Dienstag wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug. Es entstand ein Schaden von 370.000 Euro. Zwei weitere Brüder stehen in einem ähnlichen Fall in Karlsruhe vor Gericht. Beim "Skimming" werden Geldautomaten so manipuliert, dass die Kartendaten ausgelesen und auf gefälschte Karten gebracht werden. Winzige Kameras erfassen zudem die Eingabe der Geheimzahl.
Der in Baden-Baden verurteilte Mann war nach dem Urteil des Gerichts der Komplize von drei weiteren Geldkartenfälschern, die bereits Ende Mai zu Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden waren. Er wurde in zehn Fällen für schuldig befunden. Von der Beute wurde nur ein kleiner Teil gefunden.
Einen Einblick in das Vorgehen der Täter gab der Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Karlsruhe. Einer der beiden Angeklagten im Alter von 31 und 32 Jahren gestand am Dienstag, Geldautomaten in vier Bundesländern manipuliert zu haben. Ein Bekannter habe ihm gezeigt, wie er die Technik zum Ausspähen von Kartendaten an den Geldautomaten habe anbringen sollen, sagte der 32-Jährige.
Die Brüder wurden im April in Karlsruhe festgenommen und sind seitdem in Untersuchungshaft. Ihre Komplizen sollen mit den ausgespähten Daten etwa 146.000 Euro in Nord- und Südamerika sowie in Asien abgehoben haben. Staatsanwältin Ilona Finger sprach von einem arbeitsteiligen Vorgehen: "Die Beteiligten führten ihre Taten in wechselnder Besetzung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich aus." Die Anklageschrift listet 21 Taten auf, darunter in Heilbronn, Marktheidenfeld, Rüsselsheim und Landau.
Der ältere der beiden Angeklagten beschrieb dem Gericht, wie er über das Internet in Kontakt mit jemandem gekommen sei, der ihm die Technik für das Ausspähen der Kartendaten gezeigt habe. "Ich habe das noch nie gesehen, wusste nicht, was das ist", sagte der ältere Angeklagte. "Er hat gesagt, das ist ganz ungefährlich, das ist ein Stück Blech und ein Stück Plastik, da passiert dir nichts."
Er selbst habe über den ganzen Zeitraum etwa 5.000 Euro erhalten, sagte der 32-Jährige. "Ich habe niemals gewusst, welche Beträge abgebucht wurden und wie das Geld aufgeteilt wurde."
Sein jüngerer Bruder sagte: "Ich hatte keine Ahnung, um was es da geht." Wenn sein Bruder "etwas zu erledigen gehabt" habe, habe er im Auto auf ihn gewartet. Das Gericht hat für den Prozess noch fünf weitere Verhandlungstage bis zum 10. Januar angesetzt.
Werden Bankkunden Opfer von "Skimming"-Betrügern, muss in der Regel die Bank den Schaden übernehmen. Erst wenn die Bank nachweisen kann, dass mit der Originalkarte und der Geheimzahl Geld abgehoben wurde, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2011 der Kunde in der Pflicht. (dpa/rs)