Unternehmen können eine unangenehme Überraschung erleben, wenn ihr Lizenz-Bestand an "gebrauchter" Software unter die Lupe genommen wird. Häufig wurde dieser, etwa bei Volumen-Verträgen wie Microsoft Select oder Enterprise Agreements, nicht korrekt übertragen.
Der Grund: Firmen schließen beim Kauf von Microsoft-Software in Volumen-Paketen einen Vertrag mit der Microsoft Ireland Operations Limited. Dort ist geregelt, dass eine rechtmäßige Lizenz-Übertragung an Dritte nur mit Zustimmung der irländischen Gesellschaft stattfinden kann. Geschieht dies nicht, begeht der Kunde rechtlich gesehen Vertragsbruch und macht sich schadensersatzpflichtig. Umgekehrt hat auch der Käufer nur scheinbar ein Nutzungsrecht an den gebrauchten Lizenzen erworben. Nach Ansicht des Herstellers handelt es sich bei der installierten Software um Raubkopien.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Stellt sich heraus, dass die von einem Unternehmen gekauften gebrauchten Lizenzen rechtlich wertlos sind, kann dessen Eigentümer beziehungsweise Geschäftsführung unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden. Abhängig vom Umfang der eingesetzten illegalen Software können einem persönlich haftenden Geschäftsführer bis zu drei Jahre Freiheitsentzug drohen. Dabei schützt selbst Unwissenheit nicht vor Strafe, denn die Beweispflicht, dass legale Lizenzen und keine Raubkopien erworben wurden, liegt beim jeweiligen Unternehmen.
Nicht zuletzt geht es Firmen auch an den Geldbeutel. Die Business Software Alliance (BSA) hat für das Jahr 2006 ermittelt, dass allein Unternehmen in Deutschland insgesamt 1,1 Millionen Euro an Schadensersatz und Nach-Lizenzierungen bezahlten. Im europäischen Durchschnitt kamen auf Firmen 16.000 Euro an Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zu. In dieser Summe sind Kosten für Nach-Lizenzierungen noch gar nicht enthalten.
Die feinen Unterschiede beachten
Allerdings differenziert der Software-Hersteller bei der Übertragung von "gebrauchter" Software zwischen Software-Paketen und Volumen-Lizenzen. Bei Software-Paketen erhalten Nutzer ein vollständiges Software-Produkt, das in der Regel auf nur einem PC genutzt werden darf. Dabei wird ein Datenträger übergeben, der das Nutzungsrecht im Rahmen des gesetzlichen Verbreitungsrechtes zusammen mit den weiteren Lizenz-Bestimmungen transportiert.
Eine Übertragung kann dann zulässig sein, wenn beispielsweise das komplette Paket inklusive Original-CD und Handbuch übergeben und die Software auf dem eigenen PC gelöscht wird. Eine Übertragung von Lizenzen aus Volumen-Paketen darf hingegen nur nach vorheriger Einwilligung des Software-Herstellers und unter bestimmten Bedingungen erfolgen.