Die Zusammenarbeit ermöglicht es Finanzinstituten, von der fundierten Branchen- und Prozessexpertise von PwC und der technischen Innovation von Scorechain zu profitieren.
Scorechain bietet seit Gründung in 2015 "On-Chain"-Analysen für Kryptounternehmen und Finanzinstitute sowie eine Compliance- und AML-Software für die Überwachung von Krypto-Transaktionen an. Die Lösung basiert auf einer Risikobewertungsmethodik und umfasst unter anderem die Transaktionsüberwachung von Kryptowerten sowie eine große Anzahl von Risikoindikatoren, um illegale Aktivitäten zu verhindern und die Erkennung von Betrug zu verbessern.
Scorechain und PwC Deutschland arbeiten seit Anfang 2020 zusammen und bieten seit März 2021 einen gemeinsamen Service für Unternehmen an, die nach dem deutschen Geldwäschegesetz verpflichtet sind. "Für PwC ist es von großer Bedeutung, dass wir mit Scorechain einen Partner gewinnen konnten, der einerseits über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der technischen Transaktionsüberwachung von Kryptowährungen und andererseits international bereits eine hohe Regulatoren-Akzeptanz in die Kooperation einbringt", sagt Oliver Eis, Wirtschaftsprüfer und Partner Assurance Financial Services bei PwC in Frankfurt.
Pierre Gerard, CEO von Scorechain S.A., ergänzt: "Heutzutage ist der Krypto-Markt auf Expertise und eine hochqualifizierte AML-Lösung angewiesen, um starke und zuverlässige Geschäftsmodelle aufzubauen. Durch die neue Partnerschaft mit PwC freuen wir uns, sowohl Expertise bezüglich der deutschen Krypto-Regulierung als auch eine effektive Krypto-Überwachungslösung anbieten zu können, der mehr als 100 Kunden in 33 verschiedenen Ländern vertrauen."
Hintergrundinformationen zu Geldwäscherichtlinien für Crypto-Assets
Im Mai 2019 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Entwurf zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie vorgelegt, der mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in deutsches Recht (Geldwäschegesetz) umgesetzt wird. Darin werden insbesondere die Anbieter von Verwahr-, Verwaltungs- und Sicherungsdienstleistungen von Krypto-Vermögenswerten (Krypto-Depotgeschäft) als Finanzdienstleistungsinstitute einbezogen. Ebenso wurde der Begriff "Kryptowert" als Finanzinstrument definiert.
Dies hat zur Folge, dass Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit im Bereich Kryptowährungen verpflichtet sind, den Anforderungskatalog des Geldwäschegesetzes (GwG) in vollem Umfang berücksichtigen und die für sie geltenden Sicherungsmaßnahmen integrieren müssen. Dazu gehört, im Rahmen der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden ein umfassendes Transaktionsmonitoring zu implementieren und damit Transaktionen auf Auffälligkeiten zu filtern. (dpa/ad)