Eine Klage des Mannes gegen seine Kündigung in der Probezeit durch seinen Arbeitgeber, eine Leiharbeitsfirma, wies es daher am Dienstag ab. Der an BMW entliehene Arbeitnehmer hatte den Vorwurf erhoben, ihm sei gekündigt worden, weil er sich gegen angebliche rassistische Äußerungen eines beim Autobauer angestellten Kollegen gewandt habe. Das Gericht kam aber zu einem anderen Ergebnis.
"Die Beweisaufnahme beim Landesarbeitsgericht München hat die Behauptungen des Klägers nicht bestätigt", erklärte das Gericht. "Nach den Angaben der Zeugen konnten insbesondere auch keine rassistischen Äußerungen festgestellt werden." Dementsprechend sah das Gericht auch keinen Fall einer verbotenen Maßregelung durch die Kündigung, wie dies der Leiharbeiter vorgetragen hatte. Die Kündigung sei daher wirksam. (dpa/ad)