Beschäftigtendatenschutzgesetz

Gesetzentwurf zu KI im Arbeitsleben bis Sommer geplant

16.05.2023
Für den Einsatz "Künstlicher Intelligenz" (KI) zur Auswahl oder Kontrolle von Beschäftigten sollen nach einem Medienbericht strenge Regeln geschaffen werden.
"Künstliche Intelligenz" (KI) könnte die Performance der Mitarbeiter noch besser überwachen als herkömmliche Software - ein Gesetz soll das verhindern.
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Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) wollten bis zum Sommer den Entwurf für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen, das eine lückenlose Überwachung von Mitarbeitern verhindern solle, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

KI berge "immense Chancen", sagte Faeser der Zeitung, "aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden".

Ein der SZ vorliegendes Papier der Ministerien skizziert demnach, wie sensible Daten der Beschäftigten etwa zu Gesundheitszustand, Aufenthaltsort, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen. Nur in Ausnahmefällen sollen Video-Aufnahmen erlaubt sein, etwa zur Gefahrenabwehr für Feuerwehrleute. Arbeitgeber sollten "keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen", zitiert das Blatt weiter.

Generell möglich bleiben sollen "notwendige und sinnvolle Praktiken" wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten. In Bewerbungsverfahren soll KI dem Bericht zufolge wissenschaftlichen Standards genügen müssen und nur Eigenschaften prüfen dürfen, die für eine Stelle bedeutend sind. (dpa/rs/rw)