Der Internet-Konzern reichte seinen Einspruch am Dienstag ein, einen Tag vor Ablauf der Widerspruchsfrist. Die EU-Kommission hatte Google Mitte Juli nicht nur eine Rekord-Wettbewerbsstrafe von 4,34 Milliarden Euro auferlegt, sondern auch tiefgreifende Änderungen am Android-Geschäftsmodell gefordert.
Die Brüsseler Behörde wirft Google den Missbrauch seiner Marktdominanz bei Smartphone-Betriebssystemen vor. Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. So kommen zum Beispiel auch Googles Webbrowser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren will.
Aus Sicht von Vestager sichert Google damit die Vorherrschaft seiner Suchmaschine auf den Smartphones zum Nachteil des Wettbewerbs. Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung, gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit stark abgewandelten Android-Versionen verkaufen können.
Google sieht durch die Forderungen der Kommission die Voraussetzung dafür bedroht, dass Android Geräteherstellern kostenlos angeboten wird. Der Konzern hatte bereits im Juli angekündigt, dass er die Entscheidung der Kommission anfechten werde. (dpa/ad)