Weit verbreitet ist es auch, die Mitschnitte von Fahrten in soziale Netzwerke zu stellen. Das ist rechtlich nicht unbedenklich, wenn Menschen oder Autokennzeichen darauf zu sehen sind. Wer solche Aufnahmen veröffentlicht oder gar gewerblich nutzt, ohne das Einverständnis der gefilmten Personen zu haben oder diese unkenntlich zu machen, verstößt nach Ansicht von Juristen gegen den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht. (dpa/rs)
Trend
Helmkameras werden immer beliebter
31.01.2017
Helmkameras werden nach Einschätzung von Experten immer beliebter - sei es bei Skifahrern, Skatern oder Motorradfahrern. Die Minikameras gibt es inzwischen für wenig Geld.