Das Staatliche Hofbräuhaus München will in dem Verfahren erreichen, dass das Dresdner Hofbrauhaus auf die Marke und damit auf den Namen verzichtet. Die Vorsitzende Richterin Michaela Holzner verwies auch auf die hohen Kosten, die bei einer Fortsetzung des Verfahrens anfallen könnten. Die Kosten würden "nicht weniger". Es sei schließlich bereits vorgeschlagen worden, statt Dresdner Hofbrauhaus den Namen Dresdner Brauhaus zu verwenden.
Der Lebensmittelhändler John Scheller, der im Raum Dresden vier Lebensmittelmärkte betreibt, hatte sich 2011 die sogenannte Wort- und Bild-Marke für "Dresdner Hofbrauhaus" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Hofbräu München reichte gegen die Markenanmeldung Widerspruch ein. Da keine Einigung erzielt werden konnte, klagte Hofbräu München parallel zu dem noch laufenden Widerspruchsverfahren gegen die Markenanmeldung nun zivilrechtlich.
Richterin Holzner legte den Dresdnern nahe, auf die Marke zu verzichten. Im Gegenzug solle das Hofbräuhaus unter anderem keinen Anspruch auf Schadenersatz und andere Folgekosten erheben.
Bekanntheitsschutz für das Hofbräuhaus
Das Gericht habe ausführliche Vorberatungen angestellt. Demnach komme ein Bekanntheitsschutz für das Hofbräuhaus in Frage. Dafür sei es ausreichend, dass es zu einer gedanklichen Verknüpfung komme, sagte Holzner. Das Hofbräuhaus sei national und international sehr bekannt. Zudem könnten sich die Dresdner nicht darauf berufen, auf die Verwendung des Namens angewiesen zu sein. Auch sei die Jahresangabe 1872 auf der Internetseite der Dresdner irreführend. Scheller verweist damit auf die Geschichte eines früheren "Hofbrauhaus Actienbierbrauerei und Malzfabrik zu Dresden", dessen Brunnen just unter einem seiner Lebensmittelmärkte stand.
Beide Seiten sollen bis zum 8. März erneut nach einer Einigung suchen. Ein Verkündungstermin wurde für den 26. April angesetzt. (dpa/rs)