"Endlich besteht Rechtssicherheit", sagte die Vorsitzende der Region Ost des Dachverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), Stefanie Frensch, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Was viele Gutachter, Verbände und Rechtsexperten immer wieder angemahnt hätten, sei nun auch höchstrichterlich bestätigt: "Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietendeckel."
Frensch zog eine negative Bilanz des Mietendeckels. "Das Angebot an Mietwohnungen ist stark eingebrochen, und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden." Investoren seien verunsichert worden, Sanierungen seien zulasten des Klimaschutzes und des Handwerks ausgesetzt worden.
Besonders schlimm sei, dass der Deckel nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt habe. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen hätten weniger zahlen müssen. "Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung", sagte Frensch. Langfristig müsse es nun Impulse für Planungs- und Baubeschleunigung geben, damit sich die Mietmärkte in den Metropolen und Universitätsstädten nachhaltig entspannten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz zuvor für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.) (dpa/rs)