Das geht aus einem der dpa vorliegenden Beschlussvorschlag für die Innenministerkonferenz hervor, die von Mittwoch bis Freitag in Potsdam tagt. "Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird, obwohl es für die Opfer zu schwerwiegenden Auswirkungen in vielen Lebensbereichen führt", sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU). Er brachte den Antrag in die Innenministerkonferenz ein, deren Vorsitz er derzeit auch innehat. Nach dem Beschlussvorschlag soll zunächst die Justizministerkonferenz prüfen, ob sie die Einführung eines gesonderten Straftatbestands für sinnvoll erachte.
Von Cybermobbing seien oftmals Frauen und Kinder betroffen, aber auch Anfeindungen und Bedrohungen gegen kommunale Amts- und Mandatsträger hätten besorgniserregend zugenommen, hatte Stübgen bereits vor Monaten gesagt. Cybermobbing sei jedoch mehr als es die Straftatbestände Beleidigung und Bedrohung abbilden könnten. Die Opfer sähen sich oftmals einer Vielzahl von Angreifern gegenüber, "die Dynamik, Anonymität und Reichweite von Kommunikationstechnologien" ausnutzten.
Der "Spiegel" schrieb, das Bundesjustizministerium habe erklärt, das geltende Strafrecht ermögliche bereits jetzt "tat- und schuldangemessene Bestrafung von Cybermobbing". Man prüfte jedoch möglichen Änderungsbedarf "im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". (dpa/rs)