Die Beschlussfassung dazu solle erst auf der Hauptversammlung im kommenden Jahr erfolgen, schlug Aufsichtsratschef Andreas Wiele am Freitag bei der virtuellen Aktionärshauptversammlung vor. Der Vorschlag wurde am Nachmittag in einer Abstimmung angenommen.
Es gehe bei der laufenden Untersuchung darum, etwaiges Fehlverhalten im Zusammenhang mit regulatorischen Fragen bei der Tochter Jochen Schweizer mydays zu überprüfen. Der Aufsichtsrat behalte sich auch vor, etwaige Schadenersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder gegebenenfalls zu prüfen.
Der Fall wurde im Februar bekannt, als ProSiebenSat.1 überraschend die Vorlage der Konzernzahlen für 2022 und auch das Datum für die jetzt erfolgte Hauptversammlung verschob.
Nach damaligen Angaben war der Hintergrund das Geschäft von Jochen Schweizer mydays im Segment Commerce & Ventures. ProSiebenSat.1 hatte mitgeteilt: "Die Gesellschaft geht nach einem jüngst erhaltenen Hinweis auf der Grundlage der Ergebnisse einer externen Prüfung davon aus, dass die Geschäftstätigkeit ihrer beiden Tochtergesellschaften Jochen Schweizer GmbH und mydays GmbH, die im Wesentlichen im Vertrieb von Gutscheinen besteht, in Teilen unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fällt." Die Gesellschaft prüfe eine Anpassung des Geschäftsmodells von Jochen Schweizer mydays.
Das Gutscheingeschäft ist ein eher kleinerer Bereich bei ProSiebenSat.1. Der Fernsehkonzern teilte im April mit, dass Jochen Schweizer mydays sein Angebot inzwischen angepasst habe, um Bedenken der Finanzaufsicht auszuräumen. Jochen Schweizer mydays bietet unter anderem Geschenkgutscheine für Reisen, Outdoor-Erlebnisse oder Restaurants an. (dpa/rs)