Eine besondere Rüge bekam in diesem Jahr das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Die Behörde hatte es versäumt, die IT-Vorhaben in seinem Geschäftsbereich frühzeitig nach Nutzen und Aufwand zu reihen und die Ressourcen für die wichtigsten Vorhaben dann auch bereitzustellen.
So musste beispielsweise ein dringendes IT-Projekt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gestoppt und auf ungewisse Zeit verschoben werden. Das Vorhaben sollte in zehn Jahren über 55 Millionen Euro einsparen.
Die WSV plant seit 2000 eine papierarme Bürosachbearbeitung. Einfache Bürotätigkeiten wie Kopieren, Aktentransport und -suche sollen verringert, somit Vorgänge schneller verfügbar gemacht und dadurch vor allem Personalkosten gespart werden. In einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelte die WSV für das Projekt "Papierarme Bürosachbearbeitung" über zehn Jahre ein erhebliches Einsparpotenzial.
Ende 2002 musste die WSV das Projekt jedoch stoppen, weil die Kapazität des Fachpersonals durch die gleichzeitige Arbeit an mehreren Großprojekten erschöpft war. Als Ursache für den Stopp kritisiert der Bundesrechnungshof insbesondere die Unfähigkeit des Ministeriums, mangels klarer Kriterien die Projekte zu priorisieren.
Geplatzter Zeitrahmen
Auch das Bundesministerium der Verteidigung lieferte wieder Anlass für eine Rüge. Für rund 15 Millionen Euro ließ die Behörde eine Software entwickeln, die auch vier Jahre nach dem ursprünglich geplanten Projektabschluss noch nicht den Anforderungen genügt. Die vereinbarte Budget-Obergrenze wurde um etwa vier Millionen Euro überschritten.
Mitte der 90er-Jahre plante die Bundeswehr, eine Software entwickeln zu lassen. Sie sollte den gesicherten automatischen Datenaustausch zwischen Systemen mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen ermöglichen. Das Bundesministerium legte eine Obergrenze von rund elf Millionen Euro fest. Die Entwicklung sollte bis August 2000 abgeschlossen sein und anschließend zertifiziert werden.
Aktueller Stand des Projektes: Die Entwicklung wird frühestens im Dezember dieses Jahres abgeschlossen. Der Funktionsumfang ist technisch eingeschränkt. So lassen sich z. B. Text- und Tabellenformate im IT-Standard der Bundeswehr nicht austauschen. Zudem hat das Ministerium noch immer nicht entschieden, ob es die vorliegende Software künftig nutzen will. Da das Programm zudem nicht – wie vertraglich festgelegt – zertifiziert wurde, stellt der Dienstleister seit Juni 2003 Schadenersatzansprüche von monatlich 62.000 Euro.
IT-Leasing gestoppt
Mit einem blauen Auge ist dagegen das Bundeszentralregister davongekommen. Der Behörde gelang es, einen Leasing-Vertrag für die Computerausstattung seiner Arbeitsplätze nachzuverhandeln. Das Amt entging damit einer Rüge des Bundesrechnungshofes und konnte einen Schaden von 220.000 Euro abwenden. Zuvor war der Vertrag beanstandet worden. Er hätte zu unzulässigen und unwirtschaftlichen Vorauszahlungen geführt. Stattdessen wird das Bundeszentralregister die erforderlichen Geräte künftig kaufen. Dadurch spart es weitere 100.000 Euro im Jahr. Die Hardware soll dann im Durchschnitt fünf statt bisher drei Jahre genutzt werden.
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