Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten

Kaum jemand kennt ELENA

08.04.2010 von Johannes Klostermeier
Der Elektronische Einkommensnachweis (ELENA) soll die Wirtschaft entlasten und Verwaltungskosten senken. Der Informationsbedarf bei Arbeitnehmern ist hoch, denn 40 Prozent kennen die neue elektronische Meldepflicht nicht. Das besagt eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag von Sage.

Der derzeit bei Datenschützern stark kritisierte „Elektronische Entgeltnachweis“, kurz: ELENA, ist einem Großteil der deutschen Arbeitnehmer noch völlig unbekannt. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Sage Software.

Haben Sie von ELENA schon einmal gehört, oder haben Sie davon noch nicht gehört?

56 Prozent, also mehr als die Hälfte der telefonisch Befragten, die abhängig beschäftigt sind, gab an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert worden zu sein. Rund 40 Prozent sagten sogar, das neue Gesetz gar nicht zu kennen. Arbeitgeber sind im Zuge des ELENA-Verfahrens verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren.

Aufgrund des Gesetzes, das im Januar 2010 in Kraft getreten war, müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Arbeitgeber brauchen zukünftig keine schriftlichen Bescheinigungen mehr auszustellen.

Mittels des neuen Verfahrensgesetzes ELENA sollen so bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber (rund 60 Millionen pro Jahr) durch den elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und dadurch Bürokratiekosten sowie Verwaltungsaufwand massiv gesenkt werden. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Sie sehen durch die zentrale Speicherung von Arbeits-, Krankheits- oder Urlaubstagen sowie von Abmahnungen die Grundrechte verletzt.

Bei ELENA gibt es noch massiven Aufklärungsbedarf

Datenschützer kritisieren ELENA.
Foto: Flickr/rpongsaj

„Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage zeigen, dass sich ein Großteil der Unternehmen und Mitarbeiter noch nicht ausreichend mit dem Thema ELENA beschäftigt hat“, kommentierte Peter Dewald, Geschäftsführer der Sage Software. So sei die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten in Deutschland bislang nicht von ihren Arbeitgebern über die Weitergabe ihrer Daten informiert worden.

„Dies sowie die Tatsache, dass vier von zehn Beschäftigten überhaupt noch nichts von dem Gesetz gehört haben, zeigt, dass es hier noch massiven Aufklärungsbedarf gibt“. Dabei will auch Sage helfen: Was das ELENA-Verfahrensgesetz vor allem für mittelständische Unternehmen bedeutet und wie sie sich und ihre Mitarbeiter besser darauf vorbereiten können, zeigt das Softwarehaus auf einem Informationsportal.

Die Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH hat die 1005 Interviews in der Zeit vom 10. bis 17. März 2010 durchgeführt. Darin wurden 492 Bürger, die abhängig beschäftigt sind, zum Thema ELENA befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung Deutschlands. Die Ergebnisse können von Interessierten im Detail unter www.sage.de/studien abgerufen werden (PDF).