Eine solche Vereinbarung zur Stressvermeidung gelte bereits seit Mai. Sie sei aber differenziert und zugeschnitten auf die unterschiedlichen Funktionen der Beschäftigten im Ministerium.
Die Vereinbarung ist bisher offensichtlich eine Ausnahme – nicht in allen Ressorts der Bundesregierung sind solch spezielle Regelungen üblich. Im Wirtschaftsministerium etwa gibt es nach Darstellung einer Sprecherin keine so detaillierten Bestimmungen wie im Arbeitsministerium. In der Praxis bedeute die bestehende Vereinbarung aber, dass Mitarbeiter nur in begründeten Ausnahmen gestört werden dürften: "Aber dann dürfen sie es auch."
Im Innenministerium existiert nach Angaben eines Sprechers eine derartige Regelung nicht. Mitarbeiter hätten aber genügend Zeit zur Erholung. Andere Ressorts äußerten sich dazu nicht.
Das Krisenzentrum ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes rund um die Uhr erreichbar. Im Kanzleramt besteht laut Regierungssprecher Steffen Seibert keine allgemeine Verpflichtung, ständig erreichbar zu sein – mit Ausnahme bei Rufbereitschaft. Über das Lagezentrum sei aber eine ständige Erreichbarkeit von Führungskräften sichergestellt: "Es bedarf einer solchen Regelung nicht." Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" soll im Arbeitsministerium auch kein Mitarbeiter benachteiligt werden, der außerhalb seiner Arbeitszeit sein Handy "abschaltet oder Nachrichten nicht abruft". (dpa/tö)