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Klage zu Schließung des Opel-Werks Bochum abgewiesen

02.05.2019
Im Rechtsstreit um das Ende der Autofertigung im Opel-Werk Bochum hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage des früheren Betriebsratschefs Rainer Einenkel abgewiesen.
Ende 2014 lief im Bochumer Opel-Werk das letzte Fahrzeug vom Band.
Foto: Bastian Kienitz - shutterstock.com

Einenkel hatte versucht, einen Aufsichtsratsbeschluss zur Vorbereitung der Werksschließung aus formalen Gründen für nichtig erklären zu lassen. Das lehnte der Zivilsenat wie bereits die Vorinstanz ab, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag mitteilte.

Der Beschluss des Opel-Aufsichtsrats aus dem April 2013 sei rechtmäßig zustande gekommen, befanden die Richter. Für die Opel-Mitarbeiter in Bochum kommt das Urteil ohnehin zu spät: Am 5. Dezember 2014 wurde dort der letzte Wagen gefertigt. Das OLG ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof zu. (dpa/rs)