Einenkel hatte versucht, einen Aufsichtsratsbeschluss zur Vorbereitung der Werksschließung aus formalen Gründen für nichtig erklären zu lassen. Das lehnte der Zivilsenat wie bereits die Vorinstanz ab, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag mitteilte.
Der Beschluss des Opel-Aufsichtsrats aus dem April 2013 sei rechtmäßig zustande gekommen, befanden die Richter. Für die Opel-Mitarbeiter in Bochum kommt das Urteil ohnehin zu spät: Am 5. Dezember 2014 wurde dort der letzte Wagen gefertigt. Das OLG ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof zu. (dpa/rs)