Nahezu geräuschlos hat der Deutsche Bundestag am 9. Juni 2011 in 2. und 3. Lesung einige wichtige Änderungen im Zuge das "Steuervereinfachungsgesetzes 2011" verabschiedet. Damit wird die elektronische Übermittlung von Rechnungen auch ohne die Verwendung einer elektronischen Signatur ermöglicht.
Dies schmälere im Ergebnis die Erfolgschancen für E-Postbrief und De-Mail "erheblich", so der Deutsche Verband für Post IT und Telekommunikation (DVPT) mit Sitz in Offenbach und Berlin in einer Erklärung. Die Post hatte im Mai gemeldet, dass man mit Vodafone einen Großkunden für den Rechnungsversand gewonnen habe. CIO.de hatte in dem Artikel "Post ärgert Deutsche Telekom" berichtet. Allerdings sollen die Vodafone-Kunden die Rechnungen auch über das E-Postportal bezahlen können.
Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die vom 1. Juli gelten, entsprechen den Richtlinien des EU-Rates zu Rechnungsstellungsvorschriften vom 13. Juli 2010. Danach sind ab dem 1. Januar 2013 Papier- und elektronische Rechnungen, die etwa per E-Mail, als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, ohne dass es wie bisher einer Signatur bedarf.
Bislang haben Finanzämter diese Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug akzeptiert. Nun obliegt es jedem Unternehmen selbst, durch ein innerbetriebliches Verfahren einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung zu schaffen. Der Unternehmer bestimmt selbst, in welcher Weise er die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet und ob der Rechnungsaussteller tatsächlich einen Zahlungsanspruch hat.
Als Vorteil bei Verwendung des Verfahrens nach dem De-Mail-Gesetz bleibt für den Rechnungsempfänger, dass sich eine Prüfung der Identität des Absenders (die Echtheit der Herkunft) erübrigt.
Bei De-Mail erübrigt sich die Prüfung der Identität des Absenders
Ob die Rechnung echt, unversehrt und inhaltlich korrekt ist, prüft das Unternehmen auch weiterhin in jedem Fall, unabhängig über welches Medium es beim Empfänger ankommt. Der Vorteil bei der Anwendung der jetzigen Neuregelung liegt also vor allem beim Absender. Der kann sicher sein, dass seine Rechnung unter erheblicher Kostenersparnis und schnell verschickt wurde.
Da sowohl die Deutsche Post mit dem E-Postbrief wie auch die künftigen Provider der De-Mail in ihren Erwartungen vor allem die Versender regelmäßiger Rechnungen in großen Stückzahlen und sonstiger Regelpost als hohe Umsatzbringer erwarten, könnte sich dort jetzt „erhebliche Ernüchterung“ breit machen. Das vermutet zumindest der DVPT-Vorstand und CDU-Politiker Elmar Müller in der Erklärung des Verbandes.
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.