Der "Elektronische Entgeltnachweis" (Elena) sollte Bürokratie abbauen und Meldeverfahren automatisieren, indem alle zur Beantragung von Sozialleistungen nötigen Daten zentral gespeichert werden. So sollte er bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen. Außerdem sollten dadurch die Unternehmen um mehr als 85 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Eigentlich sollten Einkommensnachweise in Deutschland ab 2012 mit dem System elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Im Juli dieses Jahres wurde das Verfahren jedoch für gescheitert erklärt. Siehe dazu auch „Politik begräbt IT-Großprojekt Elena".
„Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Elena-Verfahrens?", wollten nun einige Abgeordnete der Fraktion Die Linke von der Bundesregierung wissen. Auf ihre Kleine Anfrage teilte die Bundesregierung mit: „Die Bundesregierung verfügt nicht über die erforderlichen Informationen, um die Gesamtkosten des Elena-Verfahrens, einschließlich der Kosten für Wirtschaft, Länder und Kommunen, angeben zu können." Weiter heißt es: „Das Elena-Verfahrensgesetz sieht für die Jahre 2009 bis 2013 Bundesausgaben in Höhe von jährlich bis zu elf Millionen Euro für die Errichtung und den Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren vor."
Regierung muss bei der Antwort passen
Auch auf die Frage, was die Einstellung des Verfahrens den nun kosten wird, muss die Regierung passen. Antwort hierzu: „Die Bundesregierung verfügt derzeit nicht über die abschließenden Informationen, um die bei den Beteiligten durch die Einstellung des Elena-Verfahrens gegebenenfalls anfallenden weiteren Kosten angeben zu können."
Die Bundesregierung will im Herbst die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Aufhebung des Elena-Verfahrens in die Wege leiten. Die gesetzliche Regelung solle unter anderem vorsehen, dass die bisher bei der Zentralen Speicherstelle gespeicherten Daten nach Inkrafttreten des Aufhebungsgesetzes unverzüglich und vollständig gelöscht werden. Dabei geht es um circa 700 Millionen Datensätze, die bei der Zentralen Speicherstelle bisher eingegangen sind.
Die Bundesregierung wolle nun, so heißt es in der Antwort weiter, ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des Elena-Verfahrens und die gewonnenen Erfahrungen für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können. Das weitere Verfahren dazu werde derzeit abgestimmt.
Keine Auswirkungen auf andere IT-Großprojekte befürchtet
Unmittelbare Auswirkungen auf andere Großprojekte sieht die Regierung nach dem Scheitern von Elena aber nicht: „Die Umsetzungsschwierigkeiten bei Elena bestätigen allerdings die Notwendigkeit effektiver IT-Steuerungsstrukturen in Bund und Ländern und auch in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, wie sie im Rahmen der Föderalismusreform II durch Ergänzung des Grundgesetzes um Artikel 91c geschaffen wurden." Damit könne man zukünftig IT-Projektrisiken wirksamer begegnen.
Insbesondere die frühzeitige und umfassende Befassung der IT-Verantwortlichen aller Bundesressorts (im IT-Rat) und der IT-Verantwortlichen der Länder unter Beteiligung der Kommunen (im IT-Planungsrat) solle in Zukunft eine breite Basis für die Entscheidung über Großprojekte ermöglichen.
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.