Ein wesentlicher Bestandteil des neuen "Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) ist "die Stabilisierung der Ausgabenseite für akutstationäre, psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser". Zu diesem Resultat kommt das Beratungsunternehmen Wieselhuber & Partner (W&P), das auf der Basis von über 100 Jahresabschlüssen von Krankenhäusern die Diskrepanz zwischen den reduzierten Erlössteigerungen und den allgemeinen Kostensteigerungen für den einzelnen Patienten untersucht hat.
Für die Berater bedeuten die Regelungen des GKV-FinG, dass die Ausgaben für das Leistungsvolumen dieser Krankenhäuser insgesamt beschränkt werden: "Ohne Eingriff des Gesetzgebers war vorgesehen, dass das Gesamtbudget für diese Einrichtungen um die sogenannte Grundlohnrate steigt. Hierbei handelt es sich um die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf vom 28.09.2010 des GKV-FinG wurde diese Budgetsteigerung auf die Hälfte der eigentlichen Grundlohnrate reduziert."
Damit wurde per Gesetz - unabhängig von der realen Entwicklung - die Grundlohnrate für das Jahr 2011 auf 1,15 Prozent festgesetzt. Ferner wurden die Preissteigerungen der Krankenhäuser, entgegen dem ersten Entwurf, auf 75 Prozent der Grundlohnrate festgesetzt, was einer Steigerung von 0,86 Prozent entspricht. Mehr ist nicht drin, sagt nun der Gesetzgeber.
Zusätzlich werden laut Untersuchung zu den Begrenzungen der Erlössteigerungen ab 2011 Fallzahlsteigerungen, das heißt Leistungen, welche im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich mit den Krankenkassen vereinbart wurden, nur noch zu 70 Prozent vergütet. Beide Maßnahmen führen zu einer reduzierten Budgeterhöhung für die Krankenhäuser, die in diesem staatlich verordneten Korsett aber dennoch auf Gewinnerwirtschaftung angewiesen sind.
Personalkostensteigerungen, Materialaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen werden aber, so Wieselhuber & Partner, unabhängig von dem staatlich festgesetzten Kostenrahmen auf jeden Fall weiter steigen. Dies schon allein wegen des Personalmangels bei bestimmten medizinischen und pflegerischen Berufen und den allgemein anziehenden Preisen in der Konjunkturerholung.
Krankenhäuser unter wirtschaftlichem Druck
Die Berater resümieren: "Damit sich die wirtschaftliche Lage von Krankenhäusern nicht noch weiter verschlechtert - circa ein Drittel der Krankenhäuser aus der W&P Bilanz-Benchmark-Datenbank weisen ein Defizit aus und ein weiteres Drittel erwirtschaften eine Umsatzrendite von weniger als drei Prozent – sind die Krankenhäuser zum Handeln gezwungen."
Zur Auswahl stehen Personalreduzierungen, was kaum noch medizinisch zu vertreten ist, Behandlung von Privatpatienten, mehr ambulante Versorgung oder mehr post-stationäre Untersuchungen. So könnte die Gewinnsituation verbessert werden.
Weitere Möglichkeiten, die bei Wieselhuber & Partner jedoch keine Erwähnung finden, bestehen in der Einführung effizienterer Geschäftsprozesse, unterstützt durch moderne IT-Anlagen und standardisierte Software. Viele Krankenhäuser haben in der Vergangenheit diese Aspekte vernachlässigt und zu sehr auf proprietäre Lösungen gesetzt. Da die Anschaffung neuer IT-Systeme ebenfalls vor finanziellen Hürden steht, bieten sich Service-Provider oder punktuelles Outsourcing an. Mit genau auf den tatsächlichen Verbrauch von Hardware-Komponenten oder Anwendungen abgestimmten Cloud-Lösungen lassen sich Investitionen vergleichsweise günstig finanzieren.
Und man kann bei geänderten Voraussetzungen relativ schnell wieder aussteigen und bleibt nicht auf einmal getätigten Anschaffungen sitzen.