Einfach zu Hause bleiben

Krankschreibung per Video wird erlaubt

17.07.2020
Gesundheitswesen digital: Künftig können sich Patienten den Gang in eine Praxis sparen, wenn sie sich wegen Krankheit schonen müssen. Die Corona-Krise könnte Videosprechstunden zusätzlich Auftrieb geben.
Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt.
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Patienten können sich künftig per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte.

Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.

Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse ab 01.01.2021 digital

"Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. "Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen."

Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Bereits seit Längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran.

Akzeptanz von Videosprechstunden

Unabhängig von der aktuellen Erleichterung stieg in der Corona-Krise die Akzeptanz von Videosprechstunden. Einer im Juli veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom zufolge können sich 45 Prozent der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Im Mai waren es 39 Prozent, im Mai vergangenen Jahres erst 30 Prozent. Tatsächlich schon eine Videosprechstunde genutzt haben demnach nun 13 Prozent - im Mai waren es acht Prozent, vor einem Jahr fünf Prozent. Aus Gründen des Infektionsschutzes gehören seit Beginn der Corona-Krise Videokonferenzen und -Besprechungen für mehr Menschen als früher in verschiedenen Bereichen des Lebens zum Alltag.

Der Umfrage zufolge nahmen Patienten Videosprechstunden nun zu 97 Prozent bei einem schon bekannten Arzt wahr - der Rest wandte sich über Online-Plattformen an unbekannte Mediziner

Apps

Offen sind viele Bundesbürger demnach auch für Gesundheits-Apps, die bald unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten zu haben sein sollen: Insgesamt 59 Prozent können sich eine Nutzung "auf jeden Fall" oder "eher" vorstellen. Nach einem Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden - zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker.

Patientenakte

Ein zentrales Projekt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind elektronische Patientenakten. Sie sollen zum 1. Januar 2021 als freiwilliges Angebot starten. Für Kritik hatte gesorgt, dass verfeinerte Datenschutzeinstellungen nicht von Beginn möglich sind. Erst ab 1. Januar 2022 ist vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.

In der ersten Corona-Welle war vorübergehend auch eine telefonische Krankschreibungen wegen einer Erkältung möglich gewesen. Es handelte sich um eine Sonderregelung, die zum 31. Mai auslief. Ansteckungsmöglichkeiten sollten verringert, Arztpraxen entlastet werden. (dpa/rs)