Sie hatte eine fristlose Kündigung bekommen, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie ihren Bürostuhl mit nach Hause ins Home Office genommen hatte. Die Juristin klagt gegen die Kündigung und verlangt zusätzlich mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld.
Ein Gütetermin hatte keine Annäherung zwischen den Parteien gebracht. Nun will das Gericht voraussichtlich in der Sache entscheiden. Es sei aber auch möglich, dass es etwa zu einem Auflagenbeschluss oder einem Beweisbeschluss komme und das Verfahren noch weitergehe, sagte eine Gerichtssprecherin.
Der Anwalt des Erzbistums, Wolfgang Glöckner, hatte in einer Verhandlung im vorigen Jahr betont, bei dem Bürostuhl gehe es um einen "Gegenstand von durchaus erheblichem Wert". Die Mitnahme sei "illegal" gewesen. (dpa/rs)