Am 13. März hat die Bundesregierung die Regelungen zur Kurzarbeit angesichts der zunehmenden Corona-Krise angepasst.
Claudia Knuth: "Ja, der Regierung ist es hoch anzurechnen, dass sie angesichts der sich zuspitzenden Lage sehr schnell reagierte und die Regelungen zur Kurzarbeit erweiterte."
Was ist die größte Erleichterung zur bisherigen Regelung der Kurzarbeit?
Claudia Knuth: "Corona ist als unabwendbares Ereignis anerkannt, das ist eine wichtige Grundlage, um Kurzarbeitergeld zu beantragen. Im zweiten Schritt müssen die Unternehmen nachweisen, in welchen Bereichen sie durch die Corona-Krise Umsatzeinbußen hatten."
Bei Umsatzeinbrüchen durch Corona denkt man zuerst an die Tourismusindustrie oder an die Eventbranche. Haben sich bei Ihnen auch schon IT-Untenrehmen gemeldet?
Claudia Knuth:"Etliche IT-Dienstleister informieren sich derzeit vorsorglich zum Thema Kurzarbeit. Die Unternehmen haben derzeit nicht nur mit Lieferschwierigkeiten zu kämpfen, sondern auch mit Einbrüchen im Vertrieb."
Ein weiteres Thema, das Sie im Zuge der Corona-Krise beschäftigt, ist das Home Office. Warum schicken immer mehr Unternehmen ganze Teams oder wenn möglich gar die gesamte Belegschaft ins heimische Büro?
Claudia Knuth:"Großraumbüros sind anfällig für eine mögliche Ansteckung. Darum schicken nun auch viele Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Home Office. Auch Call Center statten ihre Mitarbeiter mit Laptops aus, damit sie auch von zuhause aus arbeiten können."
Kurzarbeitergeld kann nun bis zu 24 Monaten beantragt werden
In Folge der massiven Ausbreitung des Coronavirus sind Interesse und Anfragen von Kunden stark zurückgegangen. Eine durchgreifende Besserung der Geschäftslage ist kurzfristig nicht absehbar. Viele Arbeitgeber sind bei den derzeitigen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Situation und Auftragslage nicht in der Lage, Ihre Mitarbeiter im bisherigen Umfang zu beschäftigen.
Um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und die wirtschaftliche Grundlage des Betriebes zu sichern, kann auf die Kurzarbeit ausgewichen werden. Hierbei wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter und mithin auch die Belastung für den Arbeitgeber reduziert. Der Staat fängt aber den Lohnausfall durch das so genannte Kurzarbeitergeld auf und zahlt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent ( bei einem Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte) der Differenz des Nettolohnes.
Unter welchen Bedingungen Kurzarbeit eingeführt werden darf und wann die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld bezahlt, hat die Kanzlei Lutz Abel in einer Powerpoint-Präsentation zusammengefasst. So finden sich die neuesten Erweiterungen der Bundesregierung, etwa, dass Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate lang beantragt werden kann. Zudem gibt es Links zu Anträgen und Formularen.