NEUE VERORDNUNG

Lauschen erlaubt

05.11.2001
Staatsschützer dürfen E-Mails in Deutschland ab 2005 mitlesen. Der Terroranschlag in New York ließ die Proteste der Branchenverbände verstummen, aber nicht die der Datenschützer.

Der E-Mail-Verkehr in Deutschland soll nun doch überwachtwerden. Nach monatelangem Tauziehen einigten sich Vertreterder Branchenverbände Bitkom und Eco mit demBundeswirtschaftsministerium darauf, die umstritteneTelekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) zuakzeptieren. Wegen der Terrorattacken in den USA sei eineVerweigerung gesellschaftlich zurzeit nicht zu begründen,hieß es aus Teilnehmerkreisen. Anders als in bisherigenEntwürfen vorgesehen, sind Überwachungsschnittstellen nurnoch an den Einwahlpunkten der Provider geplant. Dadurchentstehen niedrigere Kosten als ursprünglichbefürchtet. „Vermutlich können wir nun Preiserhöhungenvermeiden“, sagt Tobias Gramm, Jurist beim ProviderUUNet Deutschland. Die Verordnung wird zum 1. Januar 2005 inKraft treten.