Eine entsprechende Betriebsvereinbarung sei mit den Gremien der betrieblichen Mitbestimmung abgeschlossen worden, teilte die Lufthansa-Tochter am Dienstag in Hamburg mit. Der Umfang der Kurzarbeit könne je nach Arbeitsausfall bis zu 100 Prozent betragen und werde mit den jeweiligen Mitbestimmungsgremien abgestimmt.
Um die Auswirkungen auf die Mitarbeiter möglichst gering zu halten, werde das Kurzarbeitergeld vom Unternehmen auf 90 Prozent des Nettogehalts aufgestockt, bei leitenden Mitarbeitern auf 80 Prozent. Ähnliche Regelungen würden bei den mehr als 30 internationalen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften angestrebt, soweit sie in den jeweiligen Ländern möglich seien, hieß es in der Mitteilung. Die Leistungen der Lufthansa Technik - Reparatur, Wartung und Überholung von zivilen Flugzeugen - sollen den internationalen Kunden auch während der Kurzarbeit zur Verfügung stehen. (dpa/rs)