Dazu werden nun für die einzelnen Entwicklungsstufen Fristen gesetzt, die finanziell geahndet werden sollen, falls sie nicht eingehalten werden, wie das Ministerium am Dienstag in Berlin mitteilte.
Die Karte hatte zum 1. Januar die bisherige Gesundheitskarte abgelöst. Allerdings blieben deren Anwendungsmöglichkeiten weit hinter den Erwartungen zurück. Bisher enthält die eGK nur die Stammdaten der Patienten, also nicht viel mehr als die bisherige Karte auch. Besonders wichtig seien aber die Notfalldaten der Versicherten und Daten über verabreichte Medikamente, hieß es. (dpa/tc)