CTS gehört zu den großen Ticket-Vermarktern für Konzert-, Theater- und Sportveranstaltungen. Laut dem CTS-Vorstandsvorsitzenden Klaus-Peter Schulenberg hat das Unternehmen im Vorfeld der WM bereits Erfahrungen bei Großveranstaltungen wie Formel 1-Rennen, Fußball-Länderspielen und Spielen der Bundesliga gesammelt.
Zur technischen Bewältigung hat sich die CTS Eventim AG im Sommer 2001 die ehemalige Showsoft GmbH mit an Bord geholt. Durch die strategische Eingliederung in die Eventim-Gruppe hat sich die Showsoft GmbH zum technologischen Kompetenzzentrum des Unternehmens entwickelt und heißt seit August 2005 CTS Eventim Solutions GmbH.
Die Tochterfirma hat fast 50 Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Consulting/Support. Sie setzt komplexe IT-Projekte inklusive Payment-Lösungen und Zusatzkontrollsysteme um.
Selbstverständlich musste sich die CTS AG für das Großereignis Fußball-WM auch technisch rüsten. Dafür wurden die Produkte eventim.net und eventim.citp (Internet-Ticketing) auf die speziellen Anforderungen hin weiterentwickelt und angepasst. Über Details wollte das Unternehmen keine Angaben machen.
Elektronische Einlasskontrolle
Während der Fußball-WM werden nicht nur einige junge Spieler zum ersten Mal die Gelegenheit haben ihr Können der Welt zu präsentieren. Auch die noch junge RFID-Technologie wird zum ersten Mal bei einer Weltmeisterschaft eingesetzt.
Mit der namentlichen Registrierung der Ticket-Käufer soll das System für mehr Sicherheit in den Stadien sorgen. Mit Hilfe von RFID sollen Stadienverbote effektiv umgesetzt werden. Außerdem kann der Schwarzhandel mit Eintrittskarten auf diese Weise ausgeschlossen werden.
"Zur Kontrolle der Einlassberechtigung werden für alle Spiele der Fußball-WM 2006 elektronisch gesteuerte Drehsperren mit Leseeinheiten zur Identifizierung der chip-basierten Tickets verwendet“, sagt Stephan Eiermann, Sprecher des OK. Die RFID-Chips würden keine personenbezogenen Daten enthalten, sondern nur Angaben zur Registrierung beim Ticket-Kauf und die Spielinformationen.
Um eine reibungslose Kontrolle am Stadioneingang zu gewährleisten, übertrage man die notwendigen Daten, auch personenbezogene, aus dem Ticket-System verschlüsselt in das Zugangskontrollsystem des jeweiligen Stadions. Der Chip sei der Schlüssel zu diesen Daten und diene dem Abgleich mit den Daten der Zugangskontrolle. Sobald der Karteninhaber die Drehsperre passiert hat, werde auf dem Tag der Zutritt registriert. Dadurch vermeide man auch bei einem Ausfall des Netzwerkes einen unberechtigten Doppeleintritt.
Die WM-Karten werden vom Elektronikkonzern Philips mit den RFID-Chips ausgestattet. "Unsere Chips wurden bereits für das Ticketing des Confederation Cups verwendet", sagt Simone Fuchs, Sprecherin von Philips. Außerdem werde die so genannte Mifare-Technologie bereits in Städten wie London, Moskau und auch in Hanau im Nahverkehr eingesetzt. Jedoch sei die Fußball-WM die erste internationale Großveranstaltung, bei der eine elektronische Zugangskontrolle genutzt wird.
Im Stadion funktionieren die Chips wie folgt: Beim Betreten muss die Eintrittskarte in maximal 15 Zentimeter Distanz an ein Lesegerät gehalten werden. Lesegerät und Ticket tauschen in Bruchteilen von Sekunden Informationen aus. Dabei wird hauptsächlich geklärt, ob die Karte zum Eintritt berechtigt oder nicht.
Gläserner Fußball-Fan
Doch das wird von Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, nicht so unproblematisch eingeschätzt. Der Grund: Die Tags können aus der Distanz von jedem unbemerkt ausgelesen werden. Wer also Zugriff auf die DTB-Ticket-Datenbank hat und die Transponder-Chips ausliest, kann genau zuordnen, wer der Berechtigte für die Karte ist und wo sich dieser gerade aufhält.
Wäre an jedem Sitzplatz im Stadion ein RFID-Leser angebracht, so bestehe sogar die Möglichkeit genau zu lokalisieren, welcher Fußball-Fan auf welchem Platz sitzt und auch wann er beispielsweise aus Begeisterung von seinem Platz aufgesprungen ist.
Weichert ist der Ansicht, dass das Gesamtkonzept der WM-Ticket-Vergabe mit dem Datenschutz nicht vereinbar ist. Verletzt werden dabei insbesondere der Grundsatz der Datenvermeidung und –sparsamkeit. Diese verlange, dass bei unterschiedlichen Konzeptalternativen jeweils die gewählt werden müsse, bei der am wenigsten personenbezogene Daten erhoben werden und dadurch die geringstmögliche Überwachung der Menschen stattfindet.