Seit Anfang Januar verpflichtet das Anlegerschutzgesetz Banken dazu, alle Beratungsgespräche über Wertpapiere schriftlich zu dokumentieren. Anlass und Dauer der Beratung, persönliche Situation und Anliegen des Kunden müssen ebenso festgehalten werden wie erteilte Empfehlungen und deren Gründe. Dieser Protokollpflicht fühlen sich rund zwei von drei Bankmitarbeitern (65 Prozent) nicht mehr gewachsen.
In einer Befragung des Hamburger Beraters PPI und des Bankmagazins unter 172 Teilnehmern erklärten sie, IT-Lösungen würden helfen. Mit verbesserter IT hätten sie mehr Zeit für Vertrieb und Beratung.
Die befragten Berater schätzen, dass sie im Schnitt jede zweite Arbeitsstunde mit administrativen Aufgaben verbringen. Mit Blick in die Zukunft erwarten sie, dass der Bürokratieaufwand sogar noch steigt.
Die neuen Bestimmungen des Anlegerschutzgesetzes soll die Rechte von Anlegern stärken. Im Fall finanzieller Verluste sollen sie eventuelle Falschberatungen nachweisen können.