Dafür müssen Patientinnen und Patienten wieder in die Arztpraxis kommen oder Videosprechstunden nutzen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Montag in Berlin mitteilte. Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie lasse es zu, die mehrfach verlängerte Sonderregelung auslaufen zu lassen. Sollte die Pandemie wieder an Fahrt gewinnen, könnten solche Sonderregelungen für bestimmte Regionen oder bundesweit aber wieder aktiviert werden.
Die telefonischen Krankschreibungen waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken. (dpa/rs)