Rote Karte für Uber

Münchner Gericht verbietet Uber-Dienste

10.02.2020
Der Fahrdienst-Vermitter Uber hat vor dem Landgericht München I eine Niederlage erlitten.
Uber ist in München verboten, macht aber mit einem neuen Modell weiter.
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Die Kammer verbot die Dienste Uber Black, Uber X und Uber Van innerhalb des Stadtgebiets München, wie das Gericht am Montag mitteilte. Auswirkungen auf den Betrieb hat das Urteil allerdings zunächst nicht.

"Wir haben bereits Ende Dezember unser Modell in ganz Deutschland komplett umgestellt", sagte ein Uber-Sprecher. "Das Urteil betrifft daher einen alten Vermittlungsprozess, der nicht mehr genutzt wird. Daher wird es keine Auswirkungen auf unseren Service haben, wie er aktuell angeboten wird."

Umstrittene Rückkehrpflicht

Das Urteil basiert auf dem Stand zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember, die Umstellung war am 23. Dezember erfolgt. Auslöser war ein ähnlich gelagertes Urteil des Landgerichts Frankfurt zu Uber X, dem wichtigsten Dienst der Firma.

Hintergrund der Münchner Entscheidung ist die sogenannte Rückkehrpflicht. Uber vermittelt in Deutschland Mietwagen. Diese müssen nach einem Auftrag zu ihrem Betriebssitz zurückkehren oder zumindest auf dem Rückweg sein, um einen neuen Auftrag anzunehmen zu können. Dabei hatte das Landgericht Defizite festgestellt. Uber nehme zumindest billigend in Kauf, dass die Fahrer die Entscheidungshoheit über den jeweiligen Auftrag behielten - und nicht der Mietwagenunternehmer, hieß es.

Uber baute bei der Umstellung im Dezember einen Mechanismus ins System ein, über den die Einhaltung der Rückkehrpflicht überwacht werden solle. Bei einer Verletzung werde der Fahrer von einer weiteren Vermittlung durch Uber ausgeschlossen, hieß es.

Dass das aktuelle Urteil auf das Stadtgebiet München begrenzt ist, liegt an der Klägerin. Weil die Taxiunternehmerin nur im Stadtgebiet aktiv sei, stehe sie auch nur dort mit Uber im Wettbewerb, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Uber prüft noch, ob das Unternehmen in Berufung geht. (dpa/rs)