"Beispielsweise, wenn es um sogenannte Deep Fakes geht - wie mit KI gefälschte Stimmen echter Popstars", sagte der Vorstandsvorsitzende Florian Drücke der Deutschen Presse-Agentur. Sofern Künstlerinnen und Künstler einer solchen Nutzung nicht zugestimmt hätten, sei das "aus unserer Sicht nicht hinnehmbar."
Durch bestimmte Techniken könne die Nachverfolgbarkeit der Urheberrechte erschwert werden. "Grundsätzlich aber gilt: Lizenzierung - auch kleiner Ton-Elemente - ist rechtlich und technisch möglich, die KI-Dienste müssen nur wollen."
Der Interessenverband, der nach eigenen Angaben rund 200 Musikunternehmen in Deutschland vertritt, sieht in der KI-Verordnung der Europäischen Union einen "vielversprechenden Schritt". Die EU-Länder wollen das Gesetz voraussichtlich an diesem Dienstag in Brüssel final abnicken. Die Entwickler müssten transparent darstellen, mit welchen Daten die Maschinen trainiert werden. "Für uns ist klar, dass menschliche Kreativität der Kern des Schaffens ist und bleibt", erklärte Drücke weiter. "KI muss für Musikschaffende auch künftig ein Werkzeug bleiben, sie darf sich nicht als Aneignungsmaschine verselbstständigen." (dpa/rs)