Im Berufungsverfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam Generalanwalt Giovanni Pitruzzella in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass eine frühere Entscheidung zu Gunsten von Apple gekippt werden sollte. Einschätzungen des Generalanwalts sind nicht bindend, aber das Gericht folgt ihnen oft. Ein Urteil des EuGH wird für kommendes Jahr erwartet.
Die EU-Kommission hatte Apple 2016 aufgefordert, in Irland 13 Milliarden Euro Steuern nachzubezahlen. Das EU-Gericht erklärte die Nachforderung 2020 für nichtig. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH. Generalanwalt Pitruzzella befand in seinem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten, dass der Fall wegen verschiedener rechtlicher Fehler zur erneuten Entscheidung an das EU-Gericht zurückgehen sollte.
Apple widersprach der Einschätzung: "Das Urteil des Gerichts der EU sagt eindeutig, dass Apple keinen selektiven Vorteil und keine staatliche Beihilfe erhalten hat, und wir denken, dies sollte beibehalten werden."
Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekommen habe, die für andere Unternehmen nicht verfügbar gewesen seien.
Das Urteil des EU-Gerichts war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager persönlich. (dpa/rs)