Neuer Mobilfunkstandard

Netzagentur legt Eckpunkte für 5G-Versteigerung vor

02.09.2018
Auf dem neuen Mobilfunkstandard 5G ruhen große Hoffnungen. Die Frequenzen sind heiß begehrt, über die Vergabebedingungen toben seit Monaten Debatten. Nun hat die Bundesnetzagentur erstmals Eckpunkte vorgelegt.
Die konkreten Bedingungen für die Versteigerung der begehrten 5G-Lizenzen wurden nun bekannt. Netzbetreiber bekommen u.a. die Auflage, ländliche Gegenden zu erschließen.
Foto: 3GPP

Die Bundesnetzagentur hat konkrete Bedingungen für die geplante Versteigerung der begehrten 5G-Mobilfunkfrequenzen vorgelegt. Die Netzbetreiber sollen demnach bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen. Das geht aus einem Beschluss der Präsidentenkammer der Netzagentur hervor, der am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet. Die Versteigerung ist für das kommende Jahr geplant.

Ein Sprecher der Netzagentur bestätigte auf Anfrage, dass die Behörde Eckpunkte an ihren Beirat übermittelt habe. "Wir machen anspruchsvolle Auflagen für eine Verbesserung der Netzabdeckung", teilte er mit.

Schnelles Internet auch auf dem Land und an Bahnstrecken

98 Prozent der Haushalte klingen nach einer großflächigen Abdeckung, doch handelt es sich bei den verbleibenden zwei Prozent um schwer zugängliche Haushalte, meist in ländlichen Regionen, in denen sich der Ausbau für die Konzerne kaum rechnet. Über die Erschließung dieser Gegenden hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit gegeben.

Da alle Netzbetreiber, die einen Zuschlag erhalten, diese Auflage erfüllen müssten, geht die Bundesnetzagentur aber davon aus, dass der Anteil der versorgten Haushalte dann mehr als 98 Prozent beträgt. An Bahnstrecken mit hohem Fahrgastaufkommen muss bis Ende 2022 eine Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden.

Die Bundesnetzagentur will die Bieter zudem dazu verpflichten, je nach Frequenzbereich jeweils 500 Basisstationen aufzustellen - sowohl im Bereich 3,6 Gigahertz als auch im Bereich 2 Gigahertz. Mit beiden Vorgaben sollen sogenannte Weiße Flecken beseitigt werden, in denen die Versorgung bislang nur sehr schlecht oder gar nicht vorhanden ist.

Keine Verpflichtung zu National Roaming

Eine Verpflichtung zum National Roaming wird es allerdings nicht geben. Dieser Punkt war zwischen den drei Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefonica auf der einen und Mobilfunkanbietern ohne eigenes Netz auf der anderen Seite besonders umstritten. Beim National Roaming können Anbieter, die in einer bestimmten Region über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, die Netze eines Konkurrenten gegen Entgelt nutzen.

Der Mobilfunkanbieter United Internet hatte das zur Voraussetzung gemacht, um für die 5G-Frequenzen mitzusteigern. Aus Sicht des Unternehmens ist der Aufbau eines eigenen Netzes ansonsten nicht möglich, weil besonders in der Anfangsphase des Ausbaus auf die Netze der Konkurrenz zurückgegriffen werden müsse.

In den Eckpunkten hat die Bundesnetzagentur eine Verpflichtung der bestehenden Netzbetreiber zum National Roaming nun ausgeschlossen. Für eine solche Anordnung müsse eine "beträchtliche Marktmacht" der Betreiber vorliegen, heißt es in dem Papier. "Diese ist bislang weder vom Bundeskartellamt noch von der Bundesnetzagentur festgestellt worden." Im Falle von Diskriminierung behält sich die Behörde allerdings vor, in den Wettbewerb einzugreifen.Der Beirat muss nun über die Eckpunkte beraten. Mit einer Entscheidung wird im Herbst gerechnet. (dpa/mz)