Bundesbürger, die eine neue PIN für die Onlinefunktion ihres elektronischen Personalausweises benötigen, dürfen ohne eine Gesetzesänderung nicht digital mit einer neuen Geheimzahl versorgt werden. Das geht aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das geltende Recht ermögliche zwar, einen Antrag zur Neusetzung der PIN digital zu stellen. "Die Übermittlung der neugesetzten PIN kann nach geltendem Recht nicht elektronisch erfolgen, sondern erfolgt durch Zustellung und Identifikation durch den Zusteller", heißt es in dem Gutachten.
Der deutsche Personalausweis verfügt über einen Chip, mit dem man sich online ausweisen kann. Damit kann man sich beispielsweise im Steuerportal Elster einloggen, verschiedene Anträge bei Behörden stellen oder seine persönliche Rentenauskunft online einsehen. Einige Telekommunikationsprovider ermöglichen das Freischalten einer SIM-Karte mit dem "ePerso". Künftig soll die Zahl der Anwendungen für den digitalen Ausweis im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland und in der EU stark ansteigen.
Teure Rücksetzbriefe für PostIdent-Verfahren gestrichen
Allerdings können viele Bürger sich nicht online ausweisen, weil sie die Onlinefunktion des Ausweises nie aktiviert oder die sechsstellige PIN vergessen haben. Im Rahmen der aktuellen Sparmaßnahmen hatte das Bundesinnenministerium jedoch beschlossen, keine Rücksetzbriefe mit dem kostspieligen PostIdent-Verfahren der Deutschen Post mehr zu verschicken, mit denen die betroffenen Nutzer bislang ihre PIN zurücksetzen können.
Um den Bürgern den Weg zum Amt für die Reaktivierung des "ePersos" zu ersparen, wurde im Parlament erörtert, ob es nicht einen digitalen Weg gibt, um an eine neue PIN zu kommen. In Betracht käme etwa das Video-Ident-Verfahren, mit dem viele Banken die Eröffnung eines neuen Kontos ermöglichen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Reichel erklärte, Sicherheit und Komfort schlössen sich nicht aus. "Umso wichtiger, dass wir die PIN endlich unter die Leute bekommen." Technisch und rechtlich sei es möglich, die Beantragung und Zustellung für die PIN zu digitalisieren. "In einem ersten Schritt müsste man das Pass- und Ausweisgesetz ändern und in einem zweiten Schritt müsste man dieses Verfahren von der EU notifizieren lassen, so wie einst beim alten Verfahren mit dem PIN-Rücksetzbrief", sagte der Abgeordnete aus Dresden. (dpa/rs)