Die Bundesnetzagentur will die Gebühren erneut senken, die die Telekom von ihren Wettbewerbern für die Durchleitung von Gesprächen verlangen darf. Dazu hat die Agentur am Freitag einen ersten Vorschlag für Entgelte für Festnetz-Zusammenschaltungen veröffentlicht. Die aktuelle Netzmodernisierung der Telekom sei darin berücksichtigt, teilte die Agentur mit. Die Telekom wertet die "massive Absenkung" um rund 20 Prozent als ein "schlechtes Signal für weitere Investitionen in moderne Breitbandnetze".
Nach Vorgaben aus Europa sollen die zu erhebenden Gebühren alle zwei Jahre aktualisiert werden, erklärte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur. Vor zwei Jahren wurde bereits eine Absenkung um rund 20 Prozent festgesetzt. Dabei sollten sowohl sinkende Kosten für die Durchleitung als auch zusätzliche Aufwendungen für den Aufbau moderner Netze berücksichtigt worden sein. Die neuen Durchleitungsentgelte seien auf der Grundlage eines modernen und effizienten Netzes der nächsten Generation ermittelt worden, teilte die Agentur am Freitag mit. Die Sprachtelefonie beansprucht laut Agentur in modernen Netzen zum Beispiel eine vergleichsweise nur noch geringe Bandbreite.
Die Telekom hält dagegen, dass der Aufbau der Netze der nächsten Generation (NGN) "enorme Investitionserfordernisse" stellt. Den deutschen Netzbetreibern würden damit in hohem Umfang finanzielle Mittel entzogen, die für den zügigen Aufbau der Netze notwendig sind. "Profiteure sind allein jene Unternehmen, die nicht in Netze investieren, sondern darüber nur Dienste anbieten", lautet die Kritik der Telekom. Das seien vor allem Internet-Anbieter wie Google oder Skype.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Telekom für Durchleitungen auf unterster Netzebene künftig 0,24 Cent pro Minute verlangen darf. Auf höherer Ebene, wo Gespräche mehr Netzelemente in Anspruch nehmen, darf die Telekom 0,35 bis 0,41 Cent pro Minute verlangen. An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit die Gespräche stattfinden, solle künftig keine Rolle mehr spielen.
Ihren Entwurf will die Bundesnetzagentur am 23. Juli 2014 ins Netz stellen. Die betroffenen Parteien haben dann rund einen Monat Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Er soll dann den nationalen Regulierungsbehörden und der EU-Kommission übergeben werden. Am 1. Dezember könnten die neuen Entgelte in Kraft treten. (dpa/rs)