Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht noch offene Fragen, die jetzt das Kölner Oberlandesgericht (OLG) in einem dritten Anlauf klären muss. Dessen Erwägungen hätten der Prüfung nicht in allen Punkten standgehalten, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Az. II ZR 9/21 u.a.)
Für die Anleger, die zuletzt am OLG unterlegen waren, ist das Anlass zu neuer Hoffnung. Sie werfen der Deutschen Bank vor, ihnen bei der Komplettübernahme der Postbank zu wenig Geld für ihre Aktien gezahlt zu haben. Im Oktober 2010 wurde ein freiwilliges Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie gemacht. Die Kläger meinen, dass die Deutsche Bank faktisch schon früher bei der Postbank das Sagen hatte und bereits zu diesem Zeitpunkt ein Pflichtangebot hätte unterbreiten müssen. Damals war der Kurs der Aktie deutlich höher.
Das BGH-Urteil betrifft zwei Musterverfahren. "Eine wesentliche Anzahl an weiteren Klagen" ist laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank beim Kölner Landgericht anhängig. Insgesamt geht es demnach um Nachforderungen in Höhe von fast 700 Millionen Euro, plus Zinsen. (dpa/rs)