Gegen wen sich die Musterfeststellungsklage richtet, geht aus der Einladung der Berliner Bundespressekonferenz vom Dienstag nicht hervor. Allerdings hat die große Koalition von CDU, CSU und SPD diesen Klageweg, bei der Verbraucherverbände stellvertretend für Betroffene vor Gericht ziehen können, vor allem mit Blick auf Verjährungsfristen im VW-Dieselskandal eingeführt. Zudem enthält die Einladung das Stichwort "Software-Manipulation" - VW hatte eingeräumt, die Software der Abgasreinigung manipuliert zu haben.
Die Klage stellen am Mittwoch der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, und ADAC-Präsident August Markl gemeinsam vor.
Voraussetzung für eine solche Klage ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage einreichen. Hält das Gericht die Klage für zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht - und es wird ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dort müssen sich weitere Betroffene melden: innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Menschen - 40 zusätzlich zu den ersten 10. Kommen nicht genügend Betroffene zusammen, ist keine Musterfeststellungsklage möglich. (dpa/rs)