Der Deutsche Bundestag hat abschließend neue Regelungen zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft beschlossen. Ziel war es, eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung umzusetzen. Der Branchenverband Bitkom kritisiert, der Gesetzgeber habe sich dabei auf reine Pflichterfüllung beschränkt; die Änderungen gingen nicht weit genug. Heinz Stroh vom Deutschen Musikverlegerverband dagegen begrüßt das Gesetz: Endlich könnte man gegen illegale Musik-Downloads und CD-Brennen vorgehen. Dass wichtige Punkte wie pauschale Abgaben auf IT-Geräte ausgeklammert worden seien, kritisieren hingegen die Druckerhersteller.
Urheberrecht
Neue Regelungen
02.05.2003