Wie das Bundesinnenministerium am Montag in Berlin bestätigte, soll ein entsprechender Verordnungsentwurf bereits am Mittwoch das Kabinett passieren. Zuerst hatte das Nachrichtenportal "The Pioneer" darüber berichtet.
Menschen ab 24 Jahren müssen in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen. Die fast 30-prozentige Gebührenerhöhung, die noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, wird mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden begründet.
Im Gegenzug sollen allerdings keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises anfallen. Bislang werden hierfür jeweils sechs Euro verlangt. (dpa/rs)