Arbeitszeugnis selbst schreiben

Was im Zeugnis stehen sollte

10.11.2020 von Alexandra Mesmer
Auch wenn es furchtbar altmodisch daherkommt - ein Arbeitszeugnis erwarten die Arbeitgeber auch heute noch. Diese sieben Punkte müssen drinstehen.

Ein Master-Absolvent arbeitete nur ein halbes Jahr bei einem IT-Dienstleister. Als er kündigte, bot ihm der Arbeitgeber an, sein Zeugnis selbst zu entwerfen. Was soll nun im Zeugnis stehen?

Wie Ihr Arbeitszeugnis auszusehen hat, welches Sie sich selbst schreiben, erklärt Cornelia Riechers, Karriereexpertin und Autorin von Karriereratgebern.
Foto: Gajus - shutterstock.com

Cornelia Riechers, Karriereexpertin und Autorin von Karriereratgebern empfiehlt: "Das Angebot Ihres Ex-Arbeitgebers, Ihren Zeugnisentwurf selbst zu erstellen, sollten Sie annehmen. Niemand weiß so genau wie Sie selbst, was Sie getan und geleistet haben. Niemand gibt sich mit Ihrem Zeugnis so viel Mühe wie Sie selbst. Auch wenn es oft heißt, Zeugnisse seien wenig glaubhaft, weil sie oft geschönt oder vom Mitarbeiter selbst verfasst werden, so können Sie sich doch darauf verlassen, dass Recruiter Arbeitszeugnisse sehr genau lesen.

Ihr Zeugnis sollte folgende sieben Punkte enthalten:

1. Einleitung

Die Einleitung enthält Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihr Eintrittsdatum, Ihre Position im Unternehmen sowie den Unternehmensteil, in dem Sie beschäftigt waren.

2. Unternehmensbeschreibung

Die Unternehmensbeschreibung erleichtert dem Leser das Verständnis Ihrer Aufgaben und die Einschätzung von deren Größenordnung und Bedeutung.

3. Aufgabenbeschreibung

Die Aufgabenbeschreibung ist in Ihrem Fall besonders wichtig. Machen Sie deutlich, dass Sie trotz der kurzen Betriebszugehörigkeit die Verantwortung für anspruchsvolle Aufgaben hatten. Bleiben Sie nicht zu allgemein, etwa Projektarbeit, sondern schildern Sie konkret, um was es sich handelte, etwa so: (Teil-)Projektmanagement mit Budgets bis zu 200.000 Euro oder Koordination und Steuerung internationaler Softwareentwicklerteams (bis zu fünf Entwickler). Auch Ihre hierarchische Einordnung kann wichtig sein, etwa wenn Sie direkt der Geschäftsführung unterstellt waren.

4. Leistungsbeurteilung

Für die Leistungsbeurteilung sind standardisierte Textbausteine verfügbar. Nutzen Sie diese aber nur als Anregung und werden Sie auch hier konkret, indem Sie die Beurteilung in Bezug zu Ihren Aufgaben setzen. Besser als die Bescheinigung von "ausgezeichnetem Fachwissen" ist eine spezifische Beschreibung dieses Wissens, etwa so: "Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Medienbranche verstand Herr K. es sehr gut, die Anforderungen der Medienproduktion in IT-Prozesse umzusetzen." Bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung, dem Satz mit der Zufriedenheit, sollten Sie sich an die vorgegebenen und durch Rechtsprechung abgesicherten Bausteine halten.

5. Sozialverhalten

Bei der Beurteilung des Sozialverhaltens sollten Sie alle Personengruppen erwähnen, mit denen Sie zu tun hatten, also vergessen Sie die externen Gesprächspartner nicht! Interessant für Arbeitgeber ist hier die Frage, wie Sie sich bei der Steuerung von Teams angestellt haben, wo Sie nicht der Vorgesetzte waren.

6. Beendigungsformel

Am Schluss kommt die Beendigungsformel, die aussagt, wann und warum das Arbeitsverhältnis endete. Die ist wichtiger als Sie denken, hier können Sie Vorurteilen entgegenwirken und dafür sorgen, dass Sie später nicht als verantwortungsloser Jobhopper dastehen. Da Sie ja bereits ein Anschlussarbeitsverhältnis gefunden haben, könnte diese Formel für Sie vielleicht so lauten: "Herr K. verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, um in seinen ursprünglichen Bereich zurückzukehren."

7. Bedauern Ihres Ausscheidens

Zum Schluss sollte Ihr Ex-Arbeitgeber Ihr Ausscheiden bedauern, Ihnen danken und alles Gute für die Zukunft wünschen. Darauf haben Sie zwar kein Anrecht, jedoch könnte das Fehlen dieser Bestandteile sich negativ auswirken. Übertreiben Sie aber nicht! Das würde nicht glaubhaft wirken, denn die Firma ist bestimmt nicht glücklich über Ihren Fortgang nach so kurzer Zeit.

Arbeitszeugnis selbst schreiben
Arbeitszeugnis selbst schreiben
Ab und zu kommt es vor, dass Arbeitgeber ihren (ehemaligen) Mitarbeitern anbieten, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Cornelia Riechers, Inhaberin der Beratung Quality Outplacement, empfiehlt, dass Ihr Zeugnis folgende sieben Punkte beinhalten soll:
1. Einleitung
Die Einleitung enthält Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihr Eintrittsdatum, Ihre Position im Unternehmen sowie den Unternehmensteil, in dem Sie beschäftigt waren.
2. Unternehmensbeschreibung
Die Unternehmensbeschreibung erleichtert dem Leser das Verständnis Ihrer Aufgaben und die Einschätzung von deren Größenordnung und Bedeutung.
3. Aufgabenbeschreibung
Bleiben Sie bei Ihrer Aufgabenbeschreibung nicht zu vage, sondern schildern Sie konkret, um was es sich handelte und mit welchen Aufgaben Sie sich befasst haben.
4. Leistungsbeurteilung
Für die Leistungsbeurteilung sind standardisierte Textbausteine verfügbar. Nutzen Sie diese aber nur als Anregung und werden Sie auch hier konkret, indem Sie die Beurteilung in Bezug zu Ihren Aufgaben setzen.
5. Sozialverhalten
Bei der Beurteilung des Sozialverhaltens sollten Sie alle Personengruppen erwähnen, mit denen Sie zu tun hatten, also vergessen Sie die externen Gesprächspartner nicht.
6. Beendigungsformel
Am Schluss kommt die Beendigungsformel, die aussagt, wann und warum das Arbeitsverhältnis endete. Die ist wichtiger als Sie denken, hier können Sie Vorurteilen entgegenwirken und dafür sorgen, dass Sie später nicht als verantwortungsloser Jobhopper dastehen.
7. Bedauern Ihres Ausscheidens
Zum Schluss sollte Ihr Ex-Arbeitgeber Ihr Ausscheiden bedauern, Ihnen danken und alles Gute für die Zukunft wünschen. Darauf haben Sie zwar kein Anrecht, jedoch könnte das Fehlen dieser Bestandteile sich negativ auswirken.

Wer also sein Zeugnis selbst schreiben will oder auch nachbessern sollte, kann sich hier noch ausführlich informieren.